GastroSuisse kritisiert das zögerliche Verhalten des Bundesrats

Oliver Borner – 14. April 2021
GastroSuisse sieht in den heutigen Lockerungen des Bundesrats zwar einen ersten Schritt nach vorne, allerdings bleibt das Unverständnis gross. Kritisiert wird vor allem, dass Kinos und Fitnesscenter öffnen dürfen, die Innenräume der Gastronomie aber nicht.

Der Bundesrat teilte heute Nachmittag an einer Medienkonferenz in Bern mit, dass Restaurants und Bars ab dem 19. April 2021 ihre Aussenräumlichkeiten öffnen dürfen. Dabei gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt, und von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. «Draussen ist das Ansteckungsrisiko deutlich geringer», begründet Gesundheitsminister Alain Berset die Entscheidung des Bundesrats.

Für GastroSuisse ist das zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, «aber das hilft nur einem kleinen Teil unserer Branche», lässt sich Verbandspräsident Casimir Platzer in einer Mitteilung zitieren. Viele Betriebe hätten keine Terrassen. Eine Öffnung lohne sich nur für die wenigsten, kritisiert der Verband. Nur eine Öffnung der Innen- und Aussenräume könne einen noch grösseren Schaden im Gastgewerbe verhindern.

Unverständnis bleibt bei GastroSuisse

Trotz eines ersten Schritts nach vorne bleibt das Unverständnis beim Gastroverband gross, vor allem weil ab Montag auch Fitnesscenter und Kinos öffnen dürfen. «Der Verband sieht darin eine Benachteiligung des Gastgewerbes», heisst es. Gerade mit Blick auf die momentane epidemiologische Lage könne man das zögerliche Verhalten des Bundesrates nicht nachvollziehen.

Präsident Casimir Platzer bleibt daher bei seiner altbekannten Forderung nach einem sofortigen Ende des Branchenlockdowns. «Das lange Ausharren im Lockdown ist für das Gastgewerbe ruinös. Es braucht dringend eine baldige Öffnung der Innenbereiche», sagt er. Je länger damit gewartet werde, desto dramatischer werde die Situation für die Betriebe.

Gutachten soll Druck erhöhen

Gestern Dienstag publizierte GastroSuisse ein Rechtsgutachten von Isabelle Häner und Livio Bundi. Dieses stellt eine rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates in Bezug auf die Coronamassnahmen fest. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Bundesrat die Coronarichtwerte anpassen und erweitern muss. Dazu müssen Indikatoren und Richtwerte geschaffen werden, die auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte in Zusammenhang mit den bislang angeordneten Massnahmen berücksichtigen.