Der Bundesrat hält an seinem Fahrplan fest: Ab dem 7. Juni 2021 sollen die ersten Covid-Zertifikate «schrittweise» ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni sollen sie in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Am Freitag hat der Bundesrat die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet – und damit die rechtliche Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate geschaffen.
Die elektronische Lösung kompatibel mit EU-Zertifikat
Vor den Medien stellten Finanzminister Ueli Maurer und Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT), das neue Zertifikat vor. Es wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», zur Verfügung stehen.
Mit der App kann das Zertifikat digital aufbewahrt und bei Bedarf vorgewiesen werden. Die elektronische Lösung soll mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel sein und eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate ermöglichen.
Das Zertifikat wird per QR-Code eingelesen. (Bild: BIT)
Zweite App überprüft die Gültigkeit
Überprüft werden kann das Zertifikat mit einer zweiten App, der «COVID Certificate Check App». Dabei sieht die Person, die das Zertifikat prüft, jeweils Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Gültigkeit des Zertifikats. Bei der Überprüfung würden keine Daten übermittelt oder gespeichert, betonte Maurer vor den Medien. Die Personendaten werden auch nicht bei der Bundesverwaltung gespeichert. Dadurch solle die Datensicherheit gewährleistet werden.
Verantwortlich für diese nun vorliegende Lösung ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Nach einer Ausschreibung wurde der Auftrag innerhalb des Bundes an das BIT vergeben, das Finanzminister Ueli Maurer untersteht. Die Zertifikate enthalten Angaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code – versehen mit einer Signatur des Bundes.
So wird das Covid-Zertifikat in Papierform aussehen. (Bild: BIT)
Kantone erneut in der Pflicht
Wie bei der Impfung übernehmen die Kantone auch bei der Ausstellung der Covid-Zertifikate eine tragende Rolle. Die Kantone entscheiden, welche Fachpersonen etwa in Impfzentren, Spitälern oder Arztpraxen auf Antrag das Zertifikat ausstellen dürfen.
Der Bund stellt den Kantonen ein System für die Ausstellung, Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Das System kann an bestehende kantonale IT-Systeme wie Test- und Impfsysteme angeschlossen werden, wie es weiter heisst.