Schweizer Berghilfe lanciert Solarprogramm

Oliver Borner – 18. April 2023
Die Schweizer Berghilfe verstärkt ihre Unterstützung für den Bau von Solaranlagen auf Betriebsgebäuden von Kleinunternehmen im Berggebiet. Damit will die Stiftung ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Bergbetriebe, die auf ihrem Betriebsgebäude eine Solaranlage installieren wollen, können ab sofort bei der Schweizer Berghilfe in einem vereinfachten Verfahren um finanzielle Unterstützung anfragen, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese wird wie immer als A-fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt. Dabei übernimmt die Stiftung pro Anlage bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Bei der Berechnung der Unterstützung werden die verfügbaren Förderbeiträge der öffentlichen Hand berücksichtigt. «Wir wollen gemeinsam mit den Betrieben im Berggebiet einen Bei­trag an die Energiewende leisten», sagt Kurt Zgraggen, Geschäftsführer der Schweizer Berghilfe. «Es können Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen sein und damit zusammenhängende Investitionen wie zum Beispiel ein Dachaufbau».  

Grosses Potenzial für Solarenergie und wirtschaftliche Vorteile 

Der Fokus auf Solarenergie sei bewusst gewählt, denn die Betriebe in den Berggebieten könnten ganzjährig viel Strom produzieren. «Grundsätzlich ist die Sonneneinstrahlung in den Bergen höher als im Mittelland», sagt Kurt Zgraggen. Speziell im Winter hat es im Berggebiet wenig Hochnebel, und der Schnee reflektiert das Licht. Zudem kühlt in den Bergen die kältere Luft die Solarzellen, was insgesamt eine höhere Leistung ermöglicht. Für Solaranlagen sind dies ausgezeichnete Voraussetzungen. Die Betriebe in den Bergen profitieren aber auch wirtschaftlich, wie Kurt Zgraggen sagt: «Mit den Solaranlagen kön­nen die Unternehmen ihre Energiekosten senken und durch den Verkauf von überschüs­sigem Strom zusätzliche Einnahmen generieren.» Das Solarprogramm ist aktuell befristet bis Ende 2024. 

Gesuchsverfahren für Solarprojekte vereinfacht 

Ist nur eine Solaranlage geplant, benötigt die Berghilfe vom Gesuchsteller oder der Ge­suchstellerin folgende Unterlagen:

  • Benötigte Unterlagen für eine Gesuchstellung
  • Offerte der Solaranlage inklusive technischer Angaben 
  • Abklärung der öffentlichen Fördergelder 
  • Darlegen der finanziellen Situation mittels privaten Steuerunterlagen und Jahresrechnung/Buchhaltungsabschluss des Betriebs

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Betrieb liegt im Berggebiet gemäss den Landwirtschaftlichen Zonengrenzen.
  • Der Betrieb ist privatwirtschaftlich geführt und hat nicht mehr als 49 Vollzeitstellen. 
  • Der Bau der Anlage ist noch in Planung. 
  • Die Solarenergie wird auch für den eigenen Betrieb genutzt. 
  • Die Investitionskosten liegen bei mindestens 10‘000 Franken. 

Alle Gesuche werden wie üblich vor Ort von ehrenamtlichen Expertinnen oder Experten geprüft. Diejenigen Gesuche, welche neben einer Solaranlage noch andere Investitionen wie zum Beispiel den Neubau eines Betriebsgebäudes beinhalten oder auch Investitionsprojekte von Energiebetrieben werden im normalen Verfahren geprüft.