Schweizer Bar und Clubkommission stellt klare Forderungen an den Bundesrat

Oliver Borner – 21. Juni 2021
Die Schweizer Bar und Clubkommission richtet sich heute Montag direkt an den Bundesrat und verlangt die Rückkehr zur Normalität. Dieser will am Mittwoch seine weiteren Lockerungsschritte der Coronamassnahmen bekannt geben.

Am Mittwoch will der Bundesrat über seine nächsten Lockerungen der Coronamassnahmen informieren. Neben der Lockerung der Maskenpflicht steht unter anderem auch die Öffnung der Clubs unter bestimmten Auflagen im Raum. Dabei soll jedoch nur Personen mit Covid-Zertifikat – also Geimpften, Genesenen oder Getesteten – Einlass gewährt werden. Zudem sollen maximal 250 Personen anwesend sein dürfen. Sie sollen keine Maske tragen müssen, aber ihre Kontaktdaten angeben.

Diese Lockerungen gehen der Schweizer Bar und Clubkommission (SBCK) zu wenig weit, wie sie heute in einer Mitteilung schreibt. «Aus der Sicht der SBCK antizipiert der Öffnungsschritt zu wenig die aktuelle epidemiologische Lage», heisst es. Diese verbessere sich kontinuierlich, obwohl die Innenräume wieder geöffnet sind und sich nur noch die wenigsten Menschen an die Covid-19 Massnahmen hielten. Zudem werde die Impfquote in der Schweiz Anfang Juli auf 40 Prozent steigen, womit sich die Lage weiter verbessern werde.

Weitgehende Lockerungen mit Covid-Zertifikat

Aus diesen Gründen sieht die Kommission keinen Anlass dazu, bereits im Sommer ein Covid-Zertifikat für Clubs einzuführen. «Jetzt braucht es Normalität - das Zertifikat für Veranstaltungen kann, wenn es angezeigt ist (sprich bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage), immer noch im Herbst eingeführt werden», heisst es. Sollte sich der Bundesrat am Mittwoch allerdings für eine Zertifikatspflicht entscheiden, knüpft die Kommission daran bereits jetzt mehrere Forderungen.

Dazu gehört unter anderem, dass alle Schutzmassnahmen aufgehoben werden, schliesslich garantiere das Covid-Zertifikat genügend Sicherheit. Weiter sollen Tanzveranstaltungen mit Zutritts-Beschränkung auch drinnen und ohne Maskentragpflicht mit bis zu 1'000 Besucherinnen und Besuchern möglich sein und es müssten genügend niederschwellige und kostenlose Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Zudem müsse die Obergrenze für Härtefallhilfe sowie das Budget für Kulturausfallentschädigungen angehoben werden und es brauche eine klare Ansage, ab wann die Phase III eintritt, in welcher auch für Tanzveranstaltungen keine Schutzmassnahmen mehr umgesetzt werden müssen. Zu guter Letzt solle grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehen, Tanzveranstaltungen mit Maskentragpflicht, eingeschränkter Kapazität, Contact Tracing und sitzender Konsumation jedoch ohne Zertifikats-Zugangsbeschränkung durchzuführen.

Ob diese Forderungen beim Bundesrat Gehör finden werden, wird sich zeigen. Die Entscheidung darüber fällt am Mittwoch in Bundesbern. Die Lockerungen treten am 28. Juni in Kraft.