GastroSuisse stört sich an Einteilung ins Ampelsytem des Bundesrats

Oliver Borner – 11. Juni 2021
Der Bundesrat schlägt vor, die maximale Anzahl Personen an Tischen im Gastgewerbe sowohl in den Innen- als auch in den Aussenräumen aufzuheben respektive zu erhöhen. Der Verband GastroSuisse begrüsst zwar die Lockerungen, ist allerdings mit der Einteilung in das Covid-Ampelsystem nicht einverstanden.

Der Bundesrat hat dem Gastgewerbe heute weitere Lockerungen der Coronamasnahmen in Aussicht gestellt. Ab dem 28. Juni 2021 soll es an Tischen in den Aussenbereichen der Restaurants und Gaststätten keine Personenbeschränkungen mehr geben. In den Innenbereichen soll die Gruppengrösse auf sechs Personen pro Tisch erhöht werden. In den Innenräumen gilt, ausser am Tisch, weiterhin Maskenpflicht und die Kontaktdaten müssen weiterhin abgegeben werden.

Lockerungen sind willkommen, aber...

Der Gastroverband GastroSuisse befürwortet den weiteren Schritt des Bundesrats. «Wir begrüssen den Vorschlag des Bundesrats, dass im Aussenbereich die Maskentragepflicht aufgehoben wird und die Tischgrössen nicht mehr beschränkt sind», wird GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer in einer Medienmitteilung zitiert. Allerdings agiere der Bundesrat in den Innenbereichen immer noch zu zögerlich, da hier eine klare Benachteiligung gegenüber privater Haushalte herrsche.

Grün statt orange

Ganz anders als zu den weiteren Lockerungen steht der Verband allerdings zur Einteilung des Gastgewerbes ins Ampelsystem für das Covid-Zertifikat, welches bis Ende Juni für alle zugänglich sein soll. Dort wird das gesamte Gastgewerbe in den orangen Bereich eingeteilt. Das heisst, der Bundesrat kann, je nach epidemiologischer Lage, von den Betrieben verlangen, dass sie nur noch Gästen mit einem Covid-Zertifikat Einlass gewähren dürfen. «Das schafft Privilegien für Geimpfte und verzerrt den Wettbewerb massiv», sagt Platzer. Dadurch werde den Gästen quasi ein ungerechter Impfzwang auferlegt.

COVID Certificate App

So sieht das Covid-Zertifikat des Bundes aus. (Bild: BIT)

GastroSuisse stösst sich an dieser Haltung auch deshalb, weil laut Bundesrat private und religiöse Veranstaltungen als auch der Besuch eines Ladens zum Alltag gehören, weshalb dort das Zertifikat nicht zur Anwendung kommen soll. «Für eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ist der Besuch eines Restaurant, Cafés oder einer Bar aber etwas Alltägliches, ein Grundbedürfnis, denn das sind alles Orte des öffentlichen Lebens genauso wie der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen», so Platzer. Der Verband fordere daher, dass das Gastgewerbe, anders als Clubs und Discotheken, aus dem orangen in den grünen Bereich versetzt wird.

Schweizer Bar- & Club Kommission atmet auf

Freude über die angekündigten Lockerungen gibt es von Seiten der Bar- & Club Kommission. «Die Schweizer Bar & Club Kommission ist erfreut darüber, dass der Bundesrat im Rahmen der nächsten Öffnungsschritte, die heute in Konsultation geschickt worden sind, den Schweizer Nachtkulturunternehmen, den Veranstalter:innen erstmals nach 8 Monaten wieder eine Perspektive bietet», heisst es in einer Mitteilung. Eine Zutrittsbeschränkung mittels Covid-19 Zertifikat stelle allerdings weiterhin eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit dar. Dabei hätte sich die Kommission gewünscht, im Rahmen von Pilotveranstaltungen, Erfahrungen mit dieser Schutzmassnahme zu sammeln.