Gastronomie

GastroSuisse begrüsst Entscheid zu Corona-Geschäftsmieten

Oliver Borner – 25. Mai 2021
Das Bezirksgericht Zürich hat erstmals entschieden, dass Geschäfte für die Zeit, in der sie aufgrund behördlicher Anweisung nicht öffnen durften, nicht die volle Miete bezahlen müssen. GastroSuisse spricht von einem richtungsweisenden Entscheid.

Geschäfte könnten nicht die volle Miete für die Zeit schulden, in der sie auf behördliche Anordnung wegen der Pandemie nicht öffnen durften. Das legt das Bezirksgericht Zürich im schweizweit ersten Urteil zu dieser Frage nahe. Es wäre ein Dämpfer für die Immobiliengesellschaft PSP Swiss Property im Streit gegen einen Zürcher Gastronomen, wie Recherchen des Beobachters zeigen.

Aus dem Urteil geht hervor, dass der Gastronom für sein Restaurant im Herzen von Zürich, gleich beim Hauptbahnhof, eine Mietzinsreduktion während des Lockdowns von 90 Prozent, während den späteren Einschränkungen von 60 Prozent, verlangte.

Die Vermieterin PSP war damit nicht einverstanden und forderte die ganze Miete. Als der Gastronom einen Teil der Miete zurückhielt, betrieb ihn PSP Swiss Property auf die ausstehenden Mietzinszahlungen. Dagegen erhob der Wirt Rechtsvorschlag und bekam nun Recht.

«Richtungsweisender Entscheid»

Für den Gastronomieverband GastroSuisse ist das Urteil ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. «Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich neuen Schwung in die Mietfrage», heisst es in einer Mitteilung. Der Entscheid zeige, dass Geschäftsmieter erfolgreich eine Betreibung wegen nicht bezahlter Geschäftsmieten abwehren können. Gerade in der jetzigen Situation sei ein solcher Entscheid sehr wichtig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Immobiliengesellschaft PSP teilt dem Beobachter mit, dass sie dagegen bereits Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich eingereicht hat.