Gastronomie

Covid-Zertifikat soll Restaurants von Schutzkonzepten befreien

Redaktion – 19. Mai 2021
Der Bundesrat hat heute Details zum Covid-Zertifikat veröffentlicht. Dabei sollen Restaurants, die nur Gäste mit einem solchen Zertifikat bewirten, auf Schutzkonzepte verzichten dürfen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden. Zudem sollen Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs öffnen können.

Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im internationalen Personenverkehr und an Orten, «die aus epidemiologischer Sicht heikel sind». Dies betreffe beispielsweise Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Der Bundesrat will das Zertifikat nach eigenen Angaben «nur so lange wie nötig» einsetzen.

Bei Zertifikat keine Schutzkonzepte in Restaurants

An weiteren Orten ist der Einsatz des Zertifikats freiwillig. Zu diesem «orangen Bereich» gehören laut dem Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.

So soll zum Beispiel ein Restaurant den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können. Den jeweiligen Betreibern steht eine solche Praxis aber frei.

Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen im «orangen Bereich» verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat «begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird». 

Rechtliche Basis bis Mitte Juni

Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen wird am 11. Juni 2021 in Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen geschickt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Der Entscheid sei für den 18. Juni vorgesehen. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Bundesrats bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.