Wer zahlt einen Unwetterschaden?

Oliver Borner – 21. Juli 2022
Anfang Juli wurde das Hotel Kemmeriboden Bad in Schangnau BE bei einem Unwetter überflutet, wodurch grosser Schaden entstand. Das GastroJournal hat bei der Baloise Versicherung nachgefragt, wie sich Hotel- und Gastrobetriebe gegen solche Unwettern versichern können.

Wie sollen Betroffene bei einem solchen Unwetterereignis wie im Hotel Kemmeriboden Bad vorgehen?

Bei einem Notfall sind grundsätzlich die Feuerwehr oder Ambulanz zu rufen. Ausserdem schalten Betroffene so rasch wie möglich ihre Versicherung ein, damit diese weitere Notmassnahmen ergreifen kann. So gilt es beispielsweise zu verhindern, dass Personen zu Schaden kommen, weil sie möglicherweise eine einsturzgefährdete Liegenschaft betreten. Wenn möglich sollten keine Veränderungen vorgenommen werden, welche die Schadenermittlung erschweren können. Zur Schadenminderung dürfen jedoch folgende Massnahmen durchgeführt werden:

  • Abdecken der zerstörten Fenster
  • Nach Möglichkeit eintretendes Wasser abpumpen
  • Gefährdete Gegenstände aus der Gefahrenzone schaffen
  • Veranlassen von Notreparaturen, wenn sich dadurch Folgeschäden vermeiden lassen

Wie kann man sich gegen einen solchen Vorfall versichern?

Betriebe schützen sich am besten mit einer Kombiversicherung (Gebäude, Inventar und Betriebsunterbruch) ab, während Private (beispielsweise bei Woheigentum) über eine Gebäudeversicherung und eine Hausratversicherung verfügen sollten.

Ausserdem sollte man je nach Ausstattung des Betriebes überprüfen, ob hochwertige technische Anlagen separat abzudecken sind. Diese sind typischerweise nicht mitversichert. Gleichzeitig kann eine Betriebshaftpflicht unter Umständen sinnvoll sein, da durch das Elementarereignis auch Schäden gegenüber Dritten entstehen können. Zudem ist gerade bei Restaurantbetrieben oder Hotels die Betriebsunterbruchversicherung in Erwägung zu ziehen, da in solchen Schadenfällen die Betriebe während mehrerer Wochen geschlossen oder gar unzugänglich bleiben. Dies führt zu massiven Umsatzeinbussen respektive zum kompletten Wegbleiben des Umsatzes. Über die Betriebsunterbruchversicherung sind diese Ertragsausfälle abgedeckt.

Welche Bereiche deckt die Versicherung in der Regel ab?

Je nach abgeschlossener Versicherung werden Bergungs- und Freilegungskosten sowie Aufräumungs- und Wiederherstellungsarbeiten sowie Schäden am Inventar (Waren und Einrichtung) und Betriebsunterbrüche (Mehrkosten und Ertragsausfall) gedeckt.

Persönliche Gegenstände von Mitarbeitern oder Gästen sind ebenfalls versichert. Bei Elementarschäden sind in der Regel technische Anlagen nicht mitversichert, welche aber separat eingeschlossen werden können.

Gebäudeschäden sind über die Gebäudeversicherung gedeckt. Zusätzlich kann man die Umgebung versichern, da oft auch massive Schäden im Garten (Bäume, Pflanzen, bauliche Anlagen ausserhalb des Gebäudes) entstehen können. Hier gilt es, die Versicherung auf die konkreten individuellen Bedürfnisse abzustimmen, am besten mittels einer persönlichen Beratung.

 

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Das Wasser stand im Erdgeschoss des Hotels über einen Meter hoch. (Bild: zVg)

Wie sieht es mit den Vorräten im Keller aus? Durch welche Versicherung werden diese abgedeckt?

Waren gelten als Fahrhabe – ob im Gastraum oder im Keller – und sind abgesichert, sofern eine Inventarversicherung abgeschlossen ist.

Welche Massnahmen muss der Staat bei Naturgefahren ergreifen?

In den meisten Kantonen werden Naturgefahren über die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt. Ausnahme sind die GUSTAVO-Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch. Die Fahrhabe und der Betriebsunterbruch muss zwingend immer separat abgesichert werden.

Die Schweiz hat ein gut durchdachtes System bei Elementarschäden nach der sogenannten Doppelten Solidarität (Ausgleich zwischen den Versicherten durch gleiche Prämien und gleiche Deckungen (gesetzlich vorgegeben) sowie Ausgleich zwischen den Versicherern über den Elementarschaden-Pool). Dieses System deckt neun Elementargefahren ab – nicht jedoch Erdbeben. Hier besteht noch Handlungsbedarf für einen schweizweiten Ausgleich.

Kann der Eigentümer eines Hotels Schutzmassnahmen vom Staat verlangen?

Nein, die Kantone können sogar «rote Zonen» definieren und die Häuser werden dann unbewohnbar.