Verschärfte Coronamassnahmen: GastroSuisse und SCBK atmen trotzdem auf

Oliver Borner – 03. Dezember 2021
Der Bundesrat hat heute für das Gastgewerbe neue Massnahmen beschlossen. Bei den Betroffenen kommen diese gut an, allerdings werden weiterhin Unterstützungsmassnahmen gefordert.

Der Bundesrat hat heute im Zuge der steigenden Coronazahlen neue Massnahmen erlassen. Neben einer ausgeweiteten Maskenpflicht, die neu drinnen überall dort gilt, wo auch die Zertifikatspflicht gilt, hebt der Bundesrat jegliche Einreisebeschränkungen auf. Dies, weil sich die neue Omikron-Variante bereits in der Schweiz befindet, wie Bundesrat Alain Berset heute an einer Pressekonferenz sagte. In Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen. Wird die 2G-Regel angewendet, gilt diese Massnahme allerdings nicht. Den Betrieben steht damit offen, ob sie eine 2G-Regel einführen wollen oder nicht.

Grosse Erleichterung bei GastroSuisse und Schweizer Bar- und Clubkommission

Diesen Entscheid begrüsst der Branchenverband GastroSuisse. «Wir sind erfreut, dass der Bundesrat heute vernünftige Entscheide getroffen hat», sagt Präsident Casimir Platzer. Die freie Wahl für die 2G-Regel werde der Vielfalt des Gastgewerbes gerecht und erleichtere damit das Vorgehen für die Bar- und Clubbetriebe. Erleichtert sei der Branchenverband insbesondere darüber, dass der Bundesrat am Arbeitsplatz auf die Maske setzt, wie es in einer Mitteilung heisst.

Dem schliesst sich Schweizer Bar- und Clubkommission (SBCK) nahtlos an. «Die Erleichterung ist gross, dass die Argumente des Nachtlebens angehört worden sind und der lösungsorientierte Dialog dazu führte, dass Tanzveranstaltungen auch mit 2G, ohne Maske und sitzender Konsumation, durchgeführt werden können», heisst es in einer Mitteilung von heute Freitag. Dies sei ein wichtiges Signal nicht nur für die Branche, sondern auch für Tausende von Arbeitnehmenden und die Jugend in der Schweiz. Somit könne das für das finanzielle Überleben so wichtige Festtagsgeschäft zumindest teilweise gerettet werden.

Forderung nach Unterstützung bleibt

Dennoch sieht die SCBK in der Umsetzung und der Kontrolle der 2G-Regel eine grosse Herausforderung, zumal es noch keine Kontroll-App dafür gibt. Sie rechnet damit, dass sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Gebieten zu Umsatzurückgangen kommen wird. «Es braucht daher nicht nur eine Weiterführung der flankierenden Entschädigungsmassnahmen im Kulturbereich, sondern auch eine Anpassung des Härtefalls an die Dauer, in welcher Unternehmen von wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen sind oder branchenspezifische Lösungen», heisst es in der Mitteilung. Wichtig sei auch eine Weiterführung des vereinfachten summarischen Verfahrens für die Kurzarbeit und des Covid- Erwerbsersatz. Hier sei nun das Parlament in Bern gefragt.

Dies sieht auch GastroSuisse so und ergänzt, dass die Amortisationen der Covid-Kredite und Rückzahlungsforderungen von Härtefallgeldern gestoppt werden müssen. «Nur so kann verhindert werden, dass unsere Branche erodiert», begründet Platzer.