Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022, wie es in einer Mitteilung der Aufsichtskommission für den L-GAV heisst.
Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hätten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden können, schreibt die Kommission weiter. Die Sozialpartner hätten demnach Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2023 beim Bundesrat beantragt.
Mindestens 3582 Franken Lohn
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe. Die Ausnahme ist die Lohnkategorie ohne Berufslehre. Für Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung steigt der Mindestlohn auf 5108 Franken. Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten mit dem Teuerungsausgleich 3582 Franken.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.