Energieversorgung und explodierende Strompreise: GastroSuisse fordert rasches Handeln

Reto E. Wild – 13. September 2022
Zur Stromkrise stellt der Verband klar: Erste Priorität habe, die Versorgungssicherheit zu gewähren. «Als zweite Priorität sehen wir branchenspezifische, adaptierbare Bewirtschaftungsmassnahmen», erklärt Präsident Casimir Platzer.

Er sei sehr stolz, dass sich viele Akteure des Tourismussektors bereits stark für Sparmassnahmen einsetzen. Das Bewusstsein sei vorhanden, dass alle ihren Beitrag leisten müssen, um eine Energiemangellage zu verhindern. «GastroSuisse hat in den letzten Wochen eine Checkliste mit 90 Spartipps und weitere Unterlagen für seine Mitglieder bereitgestellt. Als Gründungsmitglied der Energiespar-Alliance werden wir die Sparpläne des Bundes weiter unterstützen und der Branche beim Energiesparen helfen», sagt Platzer an einer Medienkonferenz am Montag in Bern.

«Allerdings haben wir eine zusätzliche Problematik, die den KMU grosse Sorgen bereitet. Wir sehen uns mit einem ungebremsten Anstieg der Strompreise konfrontiert.» Er weiss von einem kleineren Berghotel, das bisher jährlich 5000 Franken Stromkosten bezahlten musste. Ein Berner Stromproduzent habe einen neuen Jahresvertrag von gut 162 000 Franken unterbreitet – ein 32fach höherer Betrag! «Diese Entwicklung ist unverständlich, weil rund 90 Prozent des jährlichen Strombedarfs im Inland produziert wird. Der Strom kann nur teurer verkauft werden, weil der Preis auf dem freien Markt an den Gaspreis gebunden ist», moniert Platzer. 

Wer Betrieben wie diesem Berghotel vorwerfe, falsch geplant zu haben, sei zynisch. Niemand konnte diese Entwicklung voraussehen. Noch Anfangs dieses Jahres waren die Experten und Trader nicht der Meinung, dass sich der Strompreis um ein Vielfaches erhöhen wird. Ein KMU, das oft auf Anraten der Stromwirtschaft einen befristeten Vertrag abgeschlossen hat, der jetzt ausläuft, konnte das ebenfalls, so Platzer,  nicht voraussehen. 

GastroSuisse schlägt deshalb für die laufende Herbstsession vor, dass Unternehmen, die im sogenannten freien Strommarkt sind, die Rückkehr in die Grundversorgung unter Auflagen ermöglicht wird. Die erste Auflage ist, dass sie eine Vorlauffrist einhalten müssen. Sie müssen ein Jahr im Voraus ihren Wunsch ankündigen. Die zweite ist, dass sie für mindestens 3 Jahre in der Grundversorgung bleiben. Schliesslich die dritte: dass die Betriebe auf dem Energieteil einen Zuschlag von maximal 10 Prozent bezahlen müssen.

Das sei für die betroffenen KMU schmerzhaft, aber eine verhältnismässige Lösung zur Stabilisierung der Strompreise. Präsident Platzer: «Ein schnelles Handeln ist notwendig, wenn man nicht zehntausende von Unternehmen und ihre Angestellten in ihrer Existenz gefährden will.»