Der Vorstand von GastroSuisse hat vergangene Woche seine Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021 gefasst. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden mitunter über die Änderungen im Covid-19-Gesetz vom 19. März 2021. Der Vorstand hat sich eingehend mit den Argumenten für und gegen das Referendum auseinandergesetzt und Stimmfreigabe beschlossen, wie es in einer Mitteilung heisst. Ausschlaggebend sei gewesen, dass sich weder ein Ja noch ein Nein unmittelbar auf das Gastgewerbe auswirken würde. Die betreffenden Bestimmungen blieben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung bis am 19. März 2022 in Kraft. Das gelte auch für die gesetzlichen Grundlagen der Zertifikatspflicht. «Wir wollen keine falschen Erwartungen schüren. Mit der Stimmfreigabe schenken wir unseren Mitgliedern reinen Wein ein», so Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg BE.
GastroSuisse lehnt Zertifikatspflicht weiterhin ab
GastroSuisse sei nicht grundsätzlich gegen das Covid-Zertifikat, wie der Verband weiter schreibt. Der Nachweis ermögliche internationale Reisen oder Grossveranstaltungen. Das Zertifikat könne auch gastgewerblichen Betriebsformen eine Perspektive geben, in denen sich die Gäste frei bewegen. Aber die Ausweitung des Covid-Zertifikats auf die Restaurants und Cafés betrachtet GastroSuisse nach wie vor als unverhältnismässig und branchenschädigend. Restaurants und Cafés böten ihren Gästen dank der Schutzkonzepte bereits ein sehr sicheres Umfeld – auch im Vergleich zu anderen Alltagssituationen.
GastroSuisse fordert daher, dass die Zertifikatspflicht im Gastgewerbe angesichts der sinkenden Hospitalisierungen von Covid-Patienten so rasch wie möglich beendet wird. Auf den Intensivstationen befänden sich aktuell annähernd halb so viele Covid-19-Patienten wie am Tag, als der Bundesrat die Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen hat.
Folgen sind nicht absehbar
Mittelfristig blieben verschiedene Szenarien realistisch, wie sich der Urnenentscheid auswirken wird. «Aktuell kann niemand vorhersehen, welche Vor- und Nachteile überwiegen», konstatiert Platzer. Diese hängen von der Corona-Politik des Bundes ab. Eine Neuauflage der Härtefallmassnahmen würde gegen das Referendum sprechen, denn die zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen regeln einen Teil der wichtigen Härtefallentschädigungen.
Zur Pflegeinitiative und zur Justiz-Initiative hat der Verband keine Parole gefasst.