Der Bundesrat rechtfertig die Erhöhung der Zinsen auf Covid-Kredite mit der aktuellen Zinsentwicklung. Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz siehe vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Dabei richtet sich der Bundesrat nach dem Leitzins der Nationalbank, welcher momentan bei 1,5 Prozent liegt. Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0 Prozent für Kredite unter 500000 Franken beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über 500000 Franken. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hätten keine Anpassung der Zinssätze zur Folge gehabt, da sich die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden. Die Erhöhung biete aus der Sicht des Bundesrats einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen.
Kein Verständnis beim Gastgewerbe
Der Entscheid des Bundesrats trifft beim Gastgewerbeverband GastroSuisse auf wenig Gegenliebe. Im Gegenteil: «GastroSuisse hat kein Verständnis für die Erhöhung in diesem Ausmass», sagt Interimsdirektor Patrik Hasler-Olbrych. Während der Beratung des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes habe der Bundesrat dem Parlament versichert, bei der jährlichen Festlegung der Zinsen zugunsten der KMU zu entscheiden. Dass der Bundesrat damit einen Anreiz schaffen will, die Kredite schneller zurückzuzahlen, versteht der Verband nicht. «Die Kreditnehmer brauchen keinen zusätzlichen Anreiz für die Amortisation. Gewerbebetriebe haben kein Interesse daran, den Covid-19-Kredit länger als notwendig zu behalten», so Hasler-Olbrych. Viele Betriebe könnten den Kredit wegen der aktuell hohen Preise nicht vollständig zurückbezahlen. Zudem seien 23 Prozent dieser Kredite bisher vollständig zurückgezahlt worden.
Der Verband empfiehlt allen Covid-19-Kreditnehmern, zu überprüfen, ob eine sofortige (Teil-)Rückzahlung möglich und finanziell vorteilhaft ist.