Der Bundesrat hatte die entsprechende Sonderbotschaft zum Voranschlag 2022 Anfang Dezember verabschiedet. 1,7 Milliarden Franken entfallen auf den Corona-Erwerbsersatz, 900 Millionen Franken auf den Bundesanteil an der Härtefallhilfe und 800 Millionen Franken auf den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung.
Es handle sich um die logische Folge der Verlängerung einiger Massnahmen aus dem Covid-19-Gesetz in der Wintersession, sagten Anna Giacometti (FDP/GR) und Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) namens der Kommission. Die dafür benötigten Mittel hätten aus Zeitgründen nicht mehr im Rahmen der normalen Budgetdebatte gesprochen werden können.
Mehrheit sieht keinen Spareffekt
Eine Minderheit der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) aus SVP-Vertretern wollte die Kredite für den Corona-Erwerbsersatz und die Härtefallhilfen für Unternehmen um je die Hälfte kürzen. Mit den beschlossenen Lockerungen habe sich die Lage völlig verändert, argumentierte sie.
Die anderen Parteien waren dagegen wie die Kommissionsmehrheit der Ansicht, eine solche Kürzung ziehe keine Einsparungen nach sich. Im besten Fall würden die Kredite einfach nicht ausgeschöpft. Zudem habe sich gezeigt, dass langfristige Prognosen in der Pandemie schwierig seien, betonte Siegenthaler. Es sei nicht auszuschliessen, dass es dereinst erneut Massnahmen brauche. Der Bund müsse handlungsfähig bleiben.
Damit erhöhen sich die bewilligten Corona-Ausgaben im laufenden Jahr auf 7,2 Milliarden Franken. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits Ausgaben von rund 30 Milliarden Franken getätigt.
Nun ist der Ständerat am Zug. Er wird sich noch in der Frühjahrssession mit dem Covid-Nachtragskredit befassen.