GastroSuisse bedauert BVG-Entscheid des Parlaments

Oliver Borner – 17. März 2023
National- und Ständerat haben sich heute auf die umstrittene Pensionskassenreform geeinigt. Beim Gastgewerbeverband zeigt man sich darüber enttäuscht.

Die Pensionskassenreform steht. Das Parlament hat die Vorlage am Freitag in der Schlussabstimmung verabschiedet – der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen, der Ständerat mit 29 zu acht Stimmen bei fünf Enthaltungen. Neben einer tieferen Eintrittsschwelle von neu 19 845 Franken enthält die Reform eine Senkung des Umwandlungssatz von 6,8 auf neu 6 Prozent und eine Kompensation für 15 Übergangsjahrgänge.

Die beschlossene Reform der zweiten Säule stösst beim Gastgewerbeverband GastroSuisse auf wenig Gegenliebe. Die Reform weise kein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Arbeitnehmende und Arbeitgebende auf, heisst es in einer Mitteilung. «Die Mehrkosten für unsere Verbandsmitglieder und ihre versicherten Mitarbeitenden sind mit rund 250 Millionen Franken viel zu hoch», bilanziert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier. GastroSuisse halte zwar eine Reform der zweiten Säule für unverzichtbar, allerdings habe das Parlament «den Bogen überspannt». Der Verband anerkennt zwar, dass die BVG Reform zwar die zweite Säule stabilisiere und mehr Teilzeitbeschäftigte und Personen mit mehreren Arbeitgebern versichere. Der vom Parlament festgelegte Preis liege jedoch weit jenseits dessen, was für das Gastgewerbe tragbar gewesen wäre. Die erhöhten Lohnabzüge würden
am Ende des Monats auch zu einer Lücke im Haushaltsbudget der Beschäftigten führen. Der Verband befürchtet daher, dass bei einem allfälligen Referendum die Vorlage beim Volk wohl chancenlos wäre.

Referendum bereits angekündigt

Dass es zu einem solchen Referendum kommt, gilt bereits als gesichert. Die Ratslinke und die Gewerkschaften haben angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen. Ob sich auch GastroSuisse dieses unterstützen wird, lässt der Vorstand zur Zeit offen. Man wolle die Position zur vorliegenden BVG-Reform eingehend beraten, sobald feststeht, ob die Stimmbevölkerung über ein Referendum abstimmen wird. Eine Abstimmung wird frühestens 2024 erwartet.