Nach zweiwöchiger Konsultation der Kantone hat der Bundesrat heute beschlossen, ein Grossteil der Coronamassnahmen fallen zu lassen. Die Maskenpflicht in Läden und Innenbereichen von Restaurants sowie öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen ist per Donnerstag, 17. Feburar aufgehoben. Gleichzeitig fällt die Zertifikatspflicht in Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern, Innenbereichen von Restaurants sowie Veranstaltungen. Die Kantone dürfen aber an den Massnahmen festhalten. Die Maskenpflicht bleibt im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen allerdings bis zum 31. März bestehen. Gleiches gilt für die Isolation von fünf Tagen für positiv Getestete. Per Ende März soll auch die besondere Lage aufgehoben werden.
Der Entscheid lässt den Gastgewerbeverband GastroSuisse aufatmen. «Die Freude in der Branche ist riesig, endlich wieder alle Gäste bedienen zu dürfen», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Nach knapp 700 Tagen mit pandemiebedingten Einschränkungen und damit verbundenen Umsatzeinbrüchen ist der Verband erleichtert, dass der Bundesrat ihren Forderungen nachgekommen ist und dem Gewerbe eine Perspektive bietet.
Die Lage bleibt ernst
Trotz aller Lockerungen und Freude sei die Krise aber noch nicht ausgestanden, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. «Es braucht Zeit, bis sich die gastgewerblichen Betriebe erholt haben», sagt Platzer. Viele Betriebe seien wegen der Einschränkungen in finanzielle Nöte gekommen und hätten ihre Ressourcen aufgebraucht. In der Branche profitiert zwar etwa die Hälfte aller Betriebe von einem Überbrückungskredit, doch viele Betriebe haben grosse Probleme, die Kredite bereits jetzt zurückzuzahlen, wie eine Umfrage von GastroSuisse zeigt. Unklar ist, wie viele Institute einen Aufschub der Tilgung beantragen werden. Dieser Prozess habe gerade erst begonnen und die Entwicklung werde sich erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen, schreibt der Verband.