Coronamassnahmen: Basler Wirtin haftet nicht für Verhalten ihrer Gäste

Oliver Borner – 11. Februar 2022
Das Strafgericht Basel-Stadt hat gestern eine Basler Gastronomin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, während des «Beizen-Lockdowns» im Jahr 2021 gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Basler Gastronomin vorgeworfen, während des Beizen-Lockdowns im Jahr 2021 gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben. Konkret hätten sich Personen vor ihrem Lokal versammelt und bei ihr im Take-Away erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Diese Menschenansammlung hätte die Gastronomin verhindern müssen, so die Anklage.

Gegen die Busse von 2000 Franken erhob die Wirtin Einsprache - und hat nun Recht erhalten, wie der Wirteverband Basel-Stadt in einer Mitteilung schreibt. Der Einzelrichter gelangt im Urteil zum Schluss, dass die Wirtin ein Schutzkonzept umgesetzt und ihre Gäste über die Hygiene-Regeln informiert habe. Zudem habe sie Personen angewiesen, nicht zu dicht zusammenzustehen. Mit diesen Massnahmen ende die Verantwortung der Gastronomin. Sie habe alles unternommen, was in ihrer Macht gestanden sei. Es sei ihr auch nicht zumutbar gewesen, ihre Stammgäste zusätzlich bei der Polizei zu denunzieren.

Der Wirteverband Basel-Stadt, der die Wirtin zusammen mit GastroSuisse im Gerichtsverfahren unterstützt hat, spricht von einem wegweisenden Entscheid: «Er zeigt auf, dass eine Beizerin oder ein Beizer nicht für alles verantwortlich gemacht werden kann», sagt Jascha Schneider-Marfels, Geschäftsführer des Verbands und Anwalt der Freigesprochenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.