Covid-19-Härtefälle: Liquiditätsabfluss ist nicht gleich Liquiditätsgewinn

Oliver Borner – 30. Mai 2024
Die Motion von Johanna Gapany verlangt, dass ein Liquidationsgewinn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr mit einem Liquiditätsabfluss gleichsetzt wird. Die Motion wird Nationalrat mit 150 zu 28 deutlich angenommen.

Nachdem der Ständerat bereits im März der Motion von Johanna Gapany zugestimmt hatte, zieht heute der Nationalrat nach. Die Motion zielt darauf ab, die Fehlinterpretation zwischen Liquidationsgewinn und Liquidationsabfluss zu korrigieren. Die Covid-19-Verordnung verbietet Unternehmen, die Härtefallhilfen erhalten haben, bestimmte finanzielle Transaktionen für bis zu drei Jahre nach Erhalt der Hilfe. Die Verwendungsbeschränkungen bei den Härtefallhilfen sollten Missbräuche verhindern.

Etliche Fallbeispiele zeigten jedoch, dass die Rückforderungspraxis von einzelnen Kantonen viel zu weit geht. Es ist nicht klar geregelt, ob ein Liquidationsgewinn, der sich aus legitimen Gründen wie der Aufgabe der Tätigkeit aufgrund von Mietvertragsbeendigung, Krankheit oder Ruhestand ergibt, in die Verwendungsbeschränkungen einbezogen wird.

«Diese Verwirrung führt zu einer unangemessenen Auslegung der Verordnungen und damit zu groben kantonalen Unterschieden und Ungleichbehandlungen von Einzelunternehmen», argumentiere GastroSuisse bereits vor der Debatte im Nationalrat. Die Motion Gapany schaffe Klarheit, vereinheitliche die Spielregeln in der Missbrauchsbekämpfung der Härtefallgelder und verhindere Ungleichbehandlungen zwischen natürlichen und juristischen Personen.