Brasserie Federal muss ihr Logo anpassen

Oliver Borner – 05. August 2022
Das Wappen im Logo des Lokals muss nach einem Gerichtsentscheid entfernt werden. Neu wird im Logo eine wehende Schweizer Fahne zu sehen sein. Die Umstellung verursacht hohe Kosten für den Wirt.

Das Schweizer Wappen ist seit Jahren im Logo der beliebten Brasserie Federal am Zürcher Hauptbahnhof. Dessen Verwendung für geschäftliche Zwecke ist jedoch seit 2017 verboten, als das Bundesgesetz über den «Schutz des Schweizer Wappens und anderer öffentlicher Zeichen» in Kraft gesetzt wurde. Deshalb muss das Lokal nun sein Logo anpassen, wie die NZZ berichtet.

Das bisherige Logo der Brasserie Federal war praktisch im gesamten Betreib anzutreffen. So war es unter anderem auf dem Briefpapier, den Biergläsern, den Servietten, den Uniformen des Personals, den Scheiben zur Bahnhofhalle oder den Glastrennwänden zwischen den Tischen zu sehen.

Anders als in der Brasserie selbst musste das Logo auf der Homepage und die Menukarte sofort angepasst werden. Das Logo ist neu eine wehende Schweizer Flagge. Inspiriert wurde die neue Gestaltung durch ein Plakat zur Landi 1939, das in einem Büro des Unternehmens hängt, wie es in der NZZ weiter heisst. Die übrigen Gegenstände werden in den nächsten zwölf Monaten allmählich ersetzt, wofür ein Zeitplan eingereicht werden musste.

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Online ist das neue Logo bereits sichtbar. Neu beinhaltet es eine wehende Schweizer Fahne. (Bild: Screenshot Brasserie Federal)

Umstellung kostet 150 000 Franken

Günstig kommt das Ganze dem Wirt Reto Candrian nicht. Er schätzt die Kosten auf satte 150 000 Franken, um die Umstellung für die Betriebe im und am HB und in Oerlikon umzusetzen.

Der Wirt sagt gegenüber der NZZ, der Zweck des Gesetzes sei es, den guten Ruf der Schweiz zu schützen. Nun werde ihm Missbrauch des Schweizer Wappens vorgeworfen, obwohl das Unternehmen eigentlich alles richtig gemacht habe, heisst es. 2018 reichte es beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) fristgerecht das Gesuch ein, das Logo weiter verwenden zu können. Ende 2019 lehnte das zuständige Justiz- und Polizeidepartement dies ab.

Candrian zog in der Folge vor das Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde 2020 abwies. Im ersten Pandemiejahr sei im Fokus gestanden, das Überleben der Gastronomiebetriebe zu sichern, so Candrian gegenüber der NZZ. In dieser Krise sei das Urteil vergessen gegangen und die Frist, um es weiterzuziehen, sei ungenutzt verstrichen.