Als Zweitrat hat am Donnerstag der Ständerat drei Nachtragskrediten für Staatshilfen im Zusammenhang mit der Pandemie zugestimmt. Damit kann der Bund für Kurzarbeitsentschädigungen, Härtefallhilfen und den Corona-Erwerbsersatz weitere 3,4 Milliarden Franken einsetzen.
Oppositionslos genehmigte die kleine Kammer die zusätzlichen Kredite für Corona-Hilfen. Das Bundesparlament hatte in der Wintersession beschlossen, die entsprechenden Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis Ende des laufenden Jahres zu verlängern. Die dafür benötigten Mittel konnten aus Zeitgründen nicht mehr im Rahmen der normalen Budgetdebatte gesprochen werden.
Der Bundesrat hatte die entsprechende Sonderbotschaft zum Voranschlag 2022 Anfang Dezember verabschiedet. 1,7 Milliarden Franken entfallen auf den Corona-Erwerbsersatz, 900 Millionen Franken auf den Bundesanteil an der Härtefallhilfe und 800 Millionen Franken auf den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung.
Dieses Jahr bereits 7,2 Milliarden Franken gesprochen
Mit seinem Beschluss folgte der Ständerat dem Antrag seiner Finanzkommission (FK-S). Einen Gegenantrag gab es nicht. Nach derzeitigen Erkenntnissen würden die Kredite wohl nicht ausgeschöpft, führte Kommissionssprecherin Johanna Gapany (FDP/FR) aus. Der Nationalrat hatte den Corona-Nachtragskrediten am Montag zugestimmt.
Damit erhöhen sich die bewilligten Corona-Ausgaben im laufenden Jahr auf 7,2 Milliarden Franken. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits Ausgaben von rund 30 Milliarden Franken getätigt.