GastroSuisse zum neuesten Bundesratsentscheid: «Die Erleichterung ist gross»

Oliver Borner – 12. Mai 2021
Der Bundesrat schlägt vor, die Innenräume der Restaurants unter strengen Auflagen ab Ende Mai 2021 wieder zu öffnen. GastroSuisse zeigt sich erleichtert.

Der Bundesrat präsentierte an der heutigen Pressekonferenz seine Öffnungsvorschläge bis Ende Mai. Er schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Eine Eröffnung per 31.5.2021 setze aber voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben.

Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten. Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wird die Maskenpflicht am Tisch Ende Mai aufgehoben.

Ist Bundesratsentscheid verfassungswidrig?

Bei GastroSuisse lösen die Absichten des Bundesrats für einmal grosse Freude aus. «Wir sind überaus erleichtert», lässt sich Präsident Casimir Platzer in einer Mitteilung zitieren. Viele Betriebe waren seit dem 22. Dezember des letzten Jahres ununterbrochen geschlossen, da sie von der Terrassenöffnung Ende April nicht oder kaum profitierten. «Unsere Branche musste lange ausharren, jetzt aber dürfen wir endlich auf eine vollständige Öffnung der Restaurants hoffen», so Platzer.

Die Zuversicht von GastroSuisse gründet nicht nur auf den sinkenden Fallzahlen. «Eine Verlängerung der temporären Betriebsschliessung von Restaurants ist nicht mehr länger haltbar», erklärt Platzer. Er nimmt dabei Bezug auf ein neues Gutachten vom 10. Mai 2021 von Häner/Bundi, die das aktuelle Drei-Phasen-Modell des Bundesrates unter die Lupe genommen haben.

Das Gutachten kommt unter anderem zum Schluss, dass ein auf das aktuelle Drei-Phasen-Modell abgestützter, bundesrätlicher Massnahmen-Entscheid als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen ist. Dies, weil das Modell nur epidemiologische Richtwerte berücksichtigt. Gemäss Art. 1a Covid-19-Gesetz müssten jedoch auch Indikatoren und Richtwerte vorgesehen sein, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte abbilden. «Eine Öffnung der Innenbereiche würde diesen Aspekten nun endlich Rechnung tragen», betont Platzer.

Strikte Einhaltung der Schutzkonzepte

Mit den Ankündigungen stehen für die Branche die Chancen auf eine Öffnung also so gut wie seit vielen Monaten nicht mehr. «Die Schutzkonzepte müssen aber von den Gastronomen und den Gästen konsequent eingehalten werden», sagt Daniel Borner, Direktor von GastroSuisse. Nur so bleibe die Ansteckungsgefahr in den Restaurants gering.

Als ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erachtet der Branchenverband insbesondere das Contact-Tracing. «Es ist wichtig, dass sich die Gäste registrieren», sagt Borner und fügt an: «Der Datenschutz hat dabei aber höchste Priorität.»