In den vergangenen zwei Jahren habe es mit temporären Aussenbauten von Gastronomiebetrieben keine Probleme gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Stadt St. Gallen vom Montag. Deshalb dürfen Restaurants in der Stadt St. Gallen weiterhin ausserhalb ihrer Lokale einen Bau während dreier Monate pro Jahr aufstellen und bewirtschaften. Bedingung sei, dass der öffentliche Grund nicht anderweitig benötigt werde. Die Stadt hatte die Neuerung während der Coronapandemie eingeführt.
Wer einen Bau - etwa ein Zelt oder ein Holzhäuschen - aufstellen will, muss bei der Stadtpolizei ein Gesuch stellen. Gesuche werden geprüft und wenn möglich bewilligt. Die mobilen Bauten dürfen während maximal dreier Monate pro Kalenderjahr stehen. Eine Baubewilligung braucht es dafür nicht.