Schweizer Berghilfe weitet WLAN-Programm auf Gastronomiebetriebe aus

Oliver Borner – 20. Februar 2024
Die Schweizer Berghilfe weitet ihr bestehendes WLAN-Programm zugunsten von Gastronomiebetrieben im Berggebiet aus. Bis anhin wurden mit dem gemeinsam mit GastroSuisse lancierten Programm Hotels und Gasthäuser im Berggebiet bei der Anschaffung und Erneuerung von WLAN-Infrastruktur unterstützt. Ab sofort können auch Restaurants oder Cafés ein Gesuch bei der Berghilfe einreichen.

Um auf dem Markt attraktiv zu bleiben, müssen Beherbergungs- und Gastronomiebe­triebe über ein gutes WLAN verfügen. Ein leistungsfähiger Internetzugang ist nicht nur für Gäste, sondern auch für die Betriebsabläufe wichtig geworden. Viele Hotels und Restau­rants haben auf digitale Bestell- und Zahlungsprozesse umgestellt. Damit die Abläufe ein­wandfrei funktionieren, braucht es eine stabile Internetverbindung. 

Die Berghilfe unterstützt die Bergbetriebe deshalb bei der Anschaffung, Optimierung oder Erweite­rung ihrer WLAN-Infrastruktur. Neu können neben den Beherbergungsbetrieben auch Gastronomiebetriebe ein Gesuch um Unterstützung einreichen. Dabei wird ein verein­fachtes Prüfverfahren angewendet. Die Gesuche werden nicht wie üblich von ehrenamtli­chen Expertinnen und Experten der Schweizer Berghilfe vor Ort besucht, sondern durch die Partnerin GastroSuisse auf deren Wettbewerbsfähigkeit und Echtheit überprüft. Am Ende übernimmt die Schweizer Berghilfe einen Pauschalbetrag von 50 Prozent der Kosten bis maximal 10 000 Franken.

Bisher rund 120 Beherbergungsbetriebe unterstützt

Mit dem im Dezember 2020 lancierten WLAN-Programm unterstützte die Schweizer Berghilfe bisher rund 120 Beherbergungsbetriebe. Dabei wurden knapp 430 000 Franken Unterstützungsbeitrag gesprochen. Ab sofort profitieren auch Gastronomiebetriebe von diesem vereinfachten Verfahren. «Wir möchten nun auch Gastronomiebetriebe bei der Digitalisierung möglichst einfach und unkompliziert unterstützen», sagt Beatrice Zanella, Leiterin Projekte und Partnerschaften bei der Schweizer Berghilfe, «und dafür eignen sich Investitionen in eine zeitgemässe und leistungsfähige Internet-Infrastruktur sehr gut.» Unterstützungsberechtigt sind Hotels und Gastrobetriebe ab der Bergzone 2, die zwi­schen einer bis maximal 49 Vollzeitstellen anbieten, weniger als vier Sterne haben und privatwirtschaftlich geführt werden. Weiter müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Betrieb ist privatwirtschaftlich geführt.
  • Der Betrieb liegt in den Bergzonen 2, 3, 4 oder im Sömmerungsgebiet.
  • Der Betrieb ist ein Klein- oder Kleinstunternehmen mit mindestens einer und maximal 49 Vollzeitstellen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen höchstens eine 3 Sterne Superior Klassifikation haben und über maximal 49 Zimmer verfügen.
  • Es muss bereits eine Rechnung der WLAN-Investition vorliegen.
  • Die Investitionskosten müssen mindestens CHF 1000 exkl. MWST betragen.