Schweizer Bar- und Clubkommission fordert schnellstmögliche Lockerungen der Coronamassnahmen

Oliver Borner – 31. Januar 2022
Die Kommission warnt ein weiteres Mal eindringlich vor einem Betriebssterben und fordert daher Lockerungen der Coronamassnahmen und schnelle, unbürokratische Unterstützungszahlungen.

Vor einer Woche forderte eine Allianz aus bürgerlichen Parteien und Verbänden, darunter auch GastroSuisse, die sofortige Aufhebung der Coronamassnahmen und die Abschaffung des Coronazertifikats. «Das Zertifikat ist nutzlos, denn es verhindert keine Ansteckungen mehr, denn die Leute stecken sich an, und zwar überall, mit oder ohne Zertifikat», sagte GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer an einer Medienkonferenz.

Nun fordert heute auch die Schweizer Bar- und Clubkommission (SBCK) weitgehende Lockerungen der Coronamassnahmen. «Weitreichende Lockerungen sollten schon ab Anfang Februar möglich sein», schreibt die Kommission heute in einer Mitteilung. Die Schweizer Nachtszene werde vorwiegend von einem jungen Publikum besucht, welches nachweislich nicht zur Risikogruppe zähle und daher die Spitäler nicht belaste. Dies zeige auch der Blick ins europäische Ausland.

Ein weiteres Argument für eine Lockerung sieht die Kommission in der fehlenden Wirtschaftlichkeit für die Betriebe in der aktuellen Situation. Der durchschnittliche Umsatzverlust seit dem 16. Dezember (Einführung 2G+) betrage gemäss einer Umfrage der Schweizer Bar und Club Kommission zwischen 60 Prozent bei Bars und bis zu 70 Prozent bei Eventlocations sowie Musik-Clubs. Nur 8 Prozent der Eventlocations hätten noch regulär geöffnet, bei den Musik-Clubs sind es noch 18 Prozent und bei den Musik-Bars liege der Anteil bei 27 Prozent.

Sofortige, unbürokratische Unterstützung

Um diese Einbussen zu kompensieren, fordert die Kommission ein weiteres Mal finanzielle Unterstützungen des Bundes und der Kantone. 

Konkret brauche es einerseits weiterführende nationale Unterstützung in Form von sofortiger, unbürokratischer Hilfe auf Basis der Umsatzeinbrüche seit der Einführung von 2G+ und eine funktionierende Kurzarbeit (KAE) für Arbeitnehmende auf Abruf, auch bei einer temporären Schliessung und/oder wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen 2G+ umsetzt.