Verkürzte Impfgültigkeit hat Auswirkungen auf österreichischen Tourismus

Oliver Borner – 31. Januar 2022
Ab dem 1. Februar wird die Gültigkeit der Impfung im Land je nach Impfstatus verkürzt. Touristen sind gut beraten, vor der Reise ihren Impfstatus zu überprüfen.

Ab dem 1. Februar 2022 wird die Gültigkeit der Coronaimpfung in Österreich nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind aus heutiger Sicht rund 320 000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und ab kommendem Dienstag somit über keinen gültigen 2G-Nachweis mehr verfügen. Der Stichtag wird nicht verschoben und auch keine eine Übergangsfrist eingeführt. Das wurde bei einer Regierungspressekonferenz am Samstag in Wien bekannt. Am Freitag gab es über dieses Thema noch Diskussionen.

Dies hat auch Auswirkungen auf den Tourismus in der Alpenrepublik: Die Gültigkeit der doppelten Impfung oder der Genesung plus einer Impfung im Sinne des 2-G-Nachweises beträgt weiterhin 270 Tage und genesene, ungeimpfte Personen benötigen das Genesungszertifikat plus einen negativen PCR-Test für die Einreise. Für den Aufenthalt im Land gilt aber weiterhin ein 2G-Nachweis, also entweder drei erhaltene Impfungen oder eine Genesung in Kombination mit zwei Impfungen. Reisende sind also gut beraten, ihren Impfstatus vor der Ausreise nochmals zu überprüfen.