Parlament stellt Gesamtarbeitsvertrag über kantonale Bestimmungen

Oliver Borner – 15. Dezember 2022
Der Nationalrat bestätigt den Entscheid des Ständerats und will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen.

Der Nationalrat hat an der heutigen Sitzung die Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» beraten. Nachdem der Ständerat die Motion Baumann und einen generellen Vorrang von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) gegenüber kantonalen Bestimmungen im Jahr 2019 abgelehnt hat, nehmen mit dem heutigen nationalrätlichen Entscheid (95 zu 93 Stimmen) beide Räte den Kompromissvorschlag von Ständerat Erich Ettlin an. Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen eines ave GAV zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch gegenüber anderslautenden Bestimmungen der Kantone Vorrang haben. Bei allen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen behalten die Kantone das Recht, selbst in ave GAV einzugreifen. Zudem können weiterhin kantonale Mindestlöhne beschlossen werden. National- und Ständerat bekennen sich mit der Annahme der Motion klar zur Sozialpartnerschaft.

Entscheid bekräftigt Sozialpartnerschaft

Der Entscheid des Parlaments wird von den Vertretern der Wirtschaft mit Freude zur Kenntnis genommen. «Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind ein unverzichtbarer Teil der Sozialpartnerschaft. Diese Gesamtarbeitsverträge sind nicht nur Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates für die gesamte Branche verbindlich», schreibt der Branchenverband GastroSuisse in einer Mitteilung. Er hatte sich zusammen mit 27 Verbänden für die Motion stark gemacht. Die Vereinigung argumentierte, dass einseitige kantonale Eingriffe, die einzelne lohnrelevante Bestimmungen der ave GAV aushebeln, die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates untergruben, was insbesondere überregional agierenden Unternehmen die Tätigkeit erschwere. Deshalb sei die Annahme des Geschäfts ein wichtiges Zeichen für die Unternehmen in der Schweiz. Nun muss der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.