Die Teuerung wird auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um fünf Franken. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbart. Sie beantragen beim Bundesrat zudem die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2024.
Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV weiter. Dieses finanziert derzeit 48 Angebote und vergütet zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
Lohnstufe | 2023 | 2024 |
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Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) | 3 582 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest) | 3 803 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.) | 3 927 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.) | 4 369 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung) | 4 473 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung) | 5 108 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |
Praktikanten und Praktikantinnen | 2 303 CHF | Teuerungsausgleich plus 5 CHF |