Gastgewerbe: Mindestlöhne steigen 2024 um fünf Franken

Oliver Borner – 12. Juli 2023
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im Jahr 2024 gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 und zusätzlich real um fünf Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe.

Die Teuerung wird auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um fünf Franken. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbart. Sie beantragen beim Bundesrat zudem die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2024.

Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV weiter. Dieses finanziert derzeit 48 Angebote und vergütet zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe.

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.

Lohnstufe20232024
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre)3 582 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)3 803 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)3 927 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)4 369 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)4 473 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)5 108 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF
Praktikanten und Praktikantinnen2 303 CHFTeuerungsausgleich plus 5 CHF