Gastgewerbe: die definitiven Mindestlöhne für 2024

Redaktion – 25. September 2023
Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe.

Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

Fünf Fanken zusätzlich für alle

Die Teuerung wird auf sämtlichen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um fünf Franken.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.

Bildung im 2024 stark vergünstigt

Dank des L-GAV können sich Mitarbeitende im Schweizer Gastgewerbe von der Basis bis zur Spitze zu stark vergünstigten Konditionen weiterbilden. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV umfasst aktuell 48 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe von diversen Sommelierkursen über den Berufsbildnerkurs bis zum Gastro-Unternehmer G3. Diese sind bis Ende 2023 weitgehend kostenlos und können auch im kommenden Jahr zu stark vergünstigten Konditionen absolviert werden können.

Mindestlöhne gemäss L-GAV in Franken pro Monat (brutto)

Mindestlohnstufe20232024 (ab 1. 1. resp. Sommersaison)
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre)3’582.–3’666.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)3’803.–3’892.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.Ä.)3’927.–4’018.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.Ä.)4’369.–4’470.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)4’473.–4’576.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)5’108.–5’225.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–
Praktikanten und Praktikantinnen2’303.–2’359.– / Teuerungsausgleich plus CHF 5.–