Gastronomie

Zur Erinnerung: Höhere Mindestlöhne ab 1. April

GastroJournal – 27. März 2018
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen um 0,5 Prozent. Das hat das Schiedsgericht L-GAV am 19. März 2018 entschieden.

Das hat das Schiedsgericht L-GAV vor kurzem entschieden. Die Erhöhung betrifft ausschliesslich die L-GAV-Mindestlöhne. Sofern die effektiven, heute bezahlten Löhne bereits über den neuen Mindestlöhnen liegen, muss keine Anpassung erfolgen. Weitere Informationen lesen sie unter: www.gastrosuisse.ch/l-gav