Gastronomie

Coronavirus: Diese Regeln gelten ab heute in Schweizer Restaurants

Oliver Borner – 19. April 2021
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch überraschend viele Öffnungen beschlossen. Welche Regeln ab heute für Wirtinnen und Wirte gelten - eine Übersicht.

Am vergangenen Mittwoch kündete der Bundesrat entgegen vieler Erwartungen neue Lockerungen der Coronamassnahmen an. Neben den Bereichen Sport und Kultur gelten ab heute auch neue Regeln für die Gastronomie. Welche das sind und was sie für die Wirtinnen und Wirte bedeuten, fasst das GastroJournal kurz und prägnant zusammen.

Was gilt ab heute für die Restaurants und Bars?

Die grosse Mehrheit der Gastrobetriebe war seit dem 22. Dezember 2020 geschlossen. Mit den heute in Kraft tretenden Lockerungen geht diese Zeit nun zumindest teilweise zu Ende. Denn ab heute dürfen Restaurants und Bars ihre Aussenbereiche wieder für ihre Gäste öffnen.

Wie im vergangenen Sommer und Herbst gelten aber nach wie vor strenge Schutzkonzepte. Es herrscht Sitzpflicht und die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt, wobei diese Einschränkung nicht für Eltern mit Kindern gilt. Sämtliche Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben.

Ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen ist vorgeschrieben, sofern sie nicht durch Trennwände voneinander getrennt sind. Es sind grundsätzlich alle Materialien zugelassen, solange der Schutz vor einer Tröpfcheninfektion durch die Materialwahl nicht deutlich negativ beeinträchtigt wird (z.B. Metalle, Kunststoffe, Acrylglas, Glas, Holz, Karton, Gardinen, Stoffvorhänge). Zudem sind die Öffnungszeiten der Betriebe von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends beschränkt.

Welche Terrassen dürfen öffnen?

Grundsätzlich dürfen alle Aussenbereiche, sofern die Schutzkonzepte eingehalten werden können, geöffnet werden. Das gilt auch für überdachte Terrassen. Die Gastgeberinnen und Gastgeber dürfen die Terrasse aber nicht zum Indoor-Restaurant umbauen. So muss immer dafür gesorgt werden, dass die Luft weiterhin frei auf der Terrasse zirkulieren kann.

Wann werden die Innenräume geöffnet?

Zur Öffnung der Innenräume ist bis dato noch nichts bekannt. Der Bundesrat hat den Entscheid dazu noch nicht gefällt. Schweizweit bereits erlaubt sind sogenannte «Büezer-Beizen», in denen Handwerksangestellte und Chauffeurinnen und Chauffeure in Innenräumen bewirtet werden dürfen. Ebenfalls geöffnet sind Betriebskantinen und Restaurants in Hotels, wobei nur Hotelgäste von dieser Öffnung profitieren.

Wie steht der Gastroverband GastroSuisse zu den Öffnungen?

Für den Gastronomieverband sind die Öffnungen der Terrassen zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings würden davon nur die wenigsten Betriebe profitieren. Der Verband vertritt weiterhin die Ansicht, dass nur eine komplette Öffnung der Gastronomiebetriebe die dramatische Situation im Gastgewerbe verhindern könne. Gleichzeitig fühlt sich der Verband vom Bundesrat benachteiligt, da mit Kinos und Fintesscentern zwei Branchen ab heute ihre Innenräume öffnen dürfen, die Gastronomie aber nicht.