Aus- und Weiterbildungsprojekt L-GAV wird fortgesetzt

Oliver Borner – 27. November 2023
Ein Grossteil des bisherigen Angebotes wird weiterhin subventioniert und Betriebe erhalten wie bisher eine Arbeitsausfallentschädigung. Auf der Stufe der Grundangebote bleiben die Angebote weiterhin kostenlos.

Im Rahmen des Programms Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe wurde 2021 die sogenannte Bildungsoffensive zur Linderung der Folgen der Pandemie für die Branche lanciert. Noch bis Ende 2023 werden die gesamten Kurskosten übernommen und die Arbeitsausfallentschädigung an den Arbeitgeber bleibt substanziell erhöht. 

Konditionen für 2024 festgelegt

Nun hat der Ausschuss der Aufsichtskommission für den L-GAV des Gastgewerbes die Konditionen für das kommende Jahr festgelegt. Sie gelten vorbehältlich der finalen Zustimmung durch die Plenarversammlung der Aufsichtskommission vom 20. Dezember 2023. 

Die Grundangebote Progresso, die fide-Sprachkurse und die modularen Kurse in der Romandie Cours de serveuse/serveur, Cours de vente en restauration, Cours d’aide de cuisine und Cours d’hygiène et de sécurité au travail werden weiterhin vollumfänglich finanziert. Die Arbeitgeber profitieren weiterhin von den Arbeitsausfallentschädigungen. 

Für EFZ Nachholbildungen wird weiterhin eine Pauschale von 4000 Franken rückerstattet. Für das verkürzte modulare EBA beträgt die Pauschale neu 1400 Franken und die Arbeitsausfallentschädigung bleibt weiterhin bei 109 Franken pro Tag. Für alle Weiterbildungslehrgänge wird nächstes Jahr eine fixe Tagespauschale von maximal 165 Franken vergütet.

Für das Gastro-Grundseminar G1 werden neu maximal 2700 Franken insgesamt für alle Module im Präsenzunterricht vergütet. In der Variante E-Learning sind es 1200 Franken. Weiterhin kostenlos bleiben die Angebote «Tageskurs Ausbildner» und «Gesundheitsfördernder Umgang mit Lernenden».

Bei den Berufsprüfungen werden 40 Prozent der Kurskosten und 100 Prozent der Prüfungsgebühr übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt 140 Franken pro Tag. Bei den Höheren Fachprüfungen sowie beim Nachdiplomstudium HF Hotelmanagement werden ebenfalls 40 Prozent der Kurskosten und 100 Prozent der Prüfungsgebühr (entfällt beim Nachdiplomstudium) übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt 170 Franken pro Tag.

Angepasstes Angebot

Für 2024 gibt es einige Anpassungen. So sind die in der Romandie stattfindenden Kurse Cours d’agent d’entretien polyvalent und Cours de buanderie et de lingerie sowie die Tagungen Forum für Frauen und Hochgenuss nicht mehr im Finanzierungsprogramm. Weiter entfällt die Finanzierung für Chefin Bäckerin-Konditorin-Confiseurin/Chef Bäcker-Konditor-Confiseur mit eidgnössichem Fachausweis und Schweizer Tee-Sommelier/Sommelière.

Neu ins Finanzierungsprogramm aufgenommen wird der Berufsbildnerkurs von Hotel & Gastro Formation Bern.