In der EU gilt das EU-Zertifikat seit dem 1. Juli 2021. Für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet dies nun: Ab Freitag können sie ihr Zertifikat bei der Einreise in ein EU-Land, nach Island oder Norwegen vorweisen. Der im Dokument enthaltene QR-Code weist nach, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.
Damit wird das Reisen innerhalb Europas zwar einfacher, doch ganz so einfach ist es dann doch nicht: Denn die unterschiedlichen Einreisevorschriften bleiben weiterhin bestehen. So etwa gibt es keine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Genesene sowie PCR-Tests. Ausserdem ist unterschiedlich geregelt, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird.
Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Einreise-Formular – im Fachjargon «Passenger Locater Form» – ausfüllen. Hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Vorschriften finden sich unter der Webseite Re-open EU. Weiter entscheidet jeder Staat selbst, wie er das Zertifikat in seinem Land nutzen will. So kann die Regelung, ob es beispielsweise für einen Restaurantbesuch ein Covid-Zertifikat braucht, innerhalb der EU unterschiedlich sein.
Situation kann schnell ändern
Je nach epidemiologischer Situation kann jedoch schnell Schluss sein mit der vereinfachten Einreise dank des Zertifikats. Denn die EU-Staaten können, je nach Infektionslage in einem Land, selbstständig Reisebeschränkungen einführen - sogar für vollständig Geimpfte. Wer also eine Reise plant, sollte sich kurz vor der Abreise nochmals gut über die Coronasituation im Zielland informieren. Beispiel dafür ist Portugal, wo wegen der Ausbreitung der Delta-Variante die Zahl der Coronainfizierten in den vergangenen Wochen stark angestiegen ist.