Tourismus

Zweimal enttäuscht, einmal bleibt Hoffnung

Christine Bachmann – 23. März 2017
Motion Rieder abgelehnt, Mehrwertsteuer-Exportsatz lediglich Verlängerung beantragt.

«Wir dürfen weder von der Wirtschaft noch von der Politik etwas ­erwarten», meinte kürzlich Gastgeber Peter Mennig in GastroJournal (siehe GJ08). Wie recht er hat, zeigen die bundespolitischen Entscheide betreffend die Motion Rieder und den Mehrwertsteuer-Exportsatz für die Hotellerie. Dabei hatte es vor wenigen Wochen noch so gut ausgesehen, als sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates für die Motion von Ständerat Beat ­Rieder «Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen!» ausge­sprochen hatte (siehe GJ04). Die Verbände GastroSuisse, Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz sowie der Schweizer Tourismus-Verband begrüssten diesen Entscheid. Doch nun ist alles anders. Denn der Ständerat hat – während er den Hoteliers im Kampf gegen die Online-Buchungsplattformen für einmal den Rücken stärkte – in der letzten Sessionswoche die Motion Rieder abgelehnt. Somit bleibt die Regelung der Zweitwohnungs­initiative in Kraft, dass bei unrentablen Hotels lediglich 50 Prozent der Fläche in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Ein enttäuschender Entscheid, denn mit der Annahme der Motion wäre es möglich geworden, unrentablen Hotels eine hundertprozentige Umnutzung in Zweitwohnungen zu ermöglichen und den betroffenen Hoteliers-Familien durch die Umnutzung eine Entlastung ihrer schwierigen finanziellen Situation zu bieten, ohne den Geist der Initiative zu untergraben. Enttäuschend zum Zweiten ist, dass die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben dem Nationalrat lediglich eine weitere Verlängerung des Mehrwertsteuer-Exportsatzes von 3,8 Prozent für die Beherbergung um zehn Jahre beantragt – und nicht eine definitive Verankerung. Und dies obwohl in der Vernehmlassung eine dauerhafte Verankerung gut angekommen war, da sie Planungssicherheit bietet und den Exportcharakter der Hotellerie berücksichtigt. Doch das Parlament hat es in der Hand: Es kann den knappen Kommissionsentscheid korrigieren.