Tourismus

Unhaltbare und gefährliche Verschärfung

Peter Grunder – 06. Juli 2017
Vernichtendes Urteil in der Vernehmlassung zur Revision der «Lex Koller»

«GastroSuisse lehnt die gesamte Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ab», hält der Branchenverband in seiner Stellungnahme zur Revision der Lex Koller fest.

Der Branchenverband ist damit nicht allein, die Resultate der Vernehmlassung sind für den Bund ein Debakel: Die Revision sei «unnötig, nicht zielführend und volkswirtschaftlich schädlich», stellt der Dachverband Economiesuisse klar, sie werde «administrative Mehraufwände bei Unternehmen und Behörden auslösen, die Standortattraktivität der Schweiz senken und Freihandelsabkommen gefährden, während sie auf die Preise und Mieten auf dem Immobilienmarkt keinen Einfluss hat». Der Schweizerische Gewerbeverband seinerseits meint da zusammenfassend: «Unhaltbar und gefährlich.» Mit der Revision wolle er einerseits «Lücken schliessen, den Vollzug verbessern sowie den administrativen Aufwand der Behörden verringern», hatte der Bundesrat bei Beginn der Vernehmlassung argumentiert. Andererseits gehe es aber auch um eine «Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck»; deshalb stelle der Bundesrat «strengere Regeln für den Kauf von Gewerbe-Immobilien und eine Bewilligungspflicht für den Erwerb durch Wohnimmobiliengesellschaften zur Diskussion»

Diese Diskussion hat vernichtende Resultate ergeben: «Unter dem Vorwand einer notwendigen Modernisierung der Lex Koller» habe sich der Bund an die Arbeit gemacht, «obwohl vor wenigen Jahren eine Aufhebung eben dieser zur Debatte stand», kritisiert der Gewerbeverband. «Gegenüber der erst vor einigen Jahren erfolgten Ge- setzesänderungen stellt die Vorlage einen Rückschritt dar.» GastroSuisse ihrerseits warnt vor «massiven Verschärfungen für den Erwerb von Grundstücken» und dem Wegfallen unverzichtbarer ausländischer Direktinvestitionen im Schweizer Gastgewerbe. Zudem schaffe diese Vorlage «nicht weniger, sondern mehr bürokratische Aufwände und würde die Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe verschlechtern».

Der Aktivismus des Bundes irritiert umso mehr, als sogar eine Regulierungsfolgenabschätzung im Auftrag des Bundes grosse Fragezeichen zur Umsetzbarkeit und zum Nutzen gemacht hat: Die Vorlage werde zu Regulierungskosten in unbekannter Höhe führen, weshalb es auch aus ökonomischer Sicht vorteilhafter sei, die bisherigen Regelungen zu belassen. Bleibt zu hoffen, dass der Bund all die Warnsignale zur Kenntnis nimmt und die Übung abbricht.