Tourismus

Tourismusbranche geschlossen gegen die Kündigungsinitiative

– 08. Juli 2020
Neun Tourismusverbände setzen sich im «Tourismuskomitee Kündigung NEIN» geschlossen gegen die Kündigungsinitiative ein. Für die Branche steht viel auf dem Spiel. In der aktuellen Lage ist der Tourismus besonders darauf angewiesen, dass die Schweiz die guten wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland fortführt.

Am 27. September 2020 findet die Abstimmung zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» statt. Der Titel der Initiative verschleiert ihre wahren Absichten und Folgen. Vordergründig geht es um die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Dies würde jedoch faktisch das Ende der Bilateralen I bedeuten – ein Paket aus sieben bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Für die Tourismusbranche hätte dies fatale Folgen. Neun Verbände der Tourismusbranche haben sich deshalb zum Tourismuskomitee «NEIN zur Kündigung – JA zum Schweizer Tourismus» zusammengeschlossen und bekämpfen die schädliche Kündigungsinitiative. Gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhalten
Vorteilhafte, stabile Beziehungen zur EU als wichtigstem Handelspartner sind für den Schweizer Tourismusstandort von entscheidender Bedeutung. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU legen das Fundament dafür. Sie haben massgeblich zum Wirtschaftswachstum in der Schweiz beigetragen. In der aktuellen Situation um das Coronavirus ist die Schweiz mehr denn je darauf angewiesen. Gerade jetzt sollte die Schweiz ihre günstige Ausgangslage nicht gefährden. Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten
Die Tourismusbranche steht infolge der Corona-Krise stark unter Druck und hat diese in Schieflage gebracht. Der Wegfall der bilateralen Verträge würde eine Erholung erschweren. Mit dem Ende touristisch relevanter Abkommen in den Bereichen Verkehr, Reisefreiheiten oder technische Handelshemmnisse drohen der Branche erhebliche Wettbewerbsnachteile. Die Attraktivität des Standorts Schweiz würde irreversiblen Schaden nehmen. Fällt beispielsweise die vereinfachte Produktezulassung weg, erleidet die Hochpreisinsel Schweiz einen weiteren Kostenschub. Ausländische wie inländische Gäste blieben vorwiegend aus. Diese werden jedoch für eine Erholung der Branche dringend benötigt. Erfolgreichen Geschäftstourismus bewahren
Der Geschäfts- wie Freizeittourismus würden unter dem Wegfall der bilateralen Verträge stark leiden. Das geringe Wirtschaftswachstum würde die Inland-Nachfrage im Freizeittourismus dämpfen. Auf dem internationalen Parkett würde das Image der Schweiz als attraktive Ferien-, Reise- und Kongressdestination Schaden nehmen. Dieses muss gerade jetzt gestärkt werden, damit der Tourismus wieder auf die Beine kommt. Denn Gäste aus Europa sind eine wesentliche Stütze der hiesigen Tourismuswirtschaft. So machen sie üblicherweise 55 bis 60 Prozent der Reisenden aus. Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt beibehalten
Schliesslich ist der Tourismussektor von der Personenfreizügigkeit ganz direkt betroffen. Bislang haben eigene Massnahmen der Branche zur Nachwuchsförderung und Rekrutierung im Inland nicht ausgereicht, um genügend Fachkräfte zu rekrutieren. Die Tourismuswirtschaft ist ergänzend auf europäische Fachkräfte angewiesen, die weiterhin unbürokratisch rekrutierbar bleiben müssen. Dies wäre mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit nicht mehr möglich und würde zu einem kaum tragbaren administrativen Mehraufwand führen. Mit einer Erholung des Tourismus wird die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die Branche wieder zunehmen. Das Fundament dafür bilden die Weiterführung des bilateralen Weges und die Ablehnung der Kündigungsinitiative.