Ferien in Österreich: Diese Regeln gelten ab heute

Oliver Borner – 20. Dezember 2021
Für Touristen aus der Schweiz und dem umliegenden Ausland sind ab heute Ferien in Österreich wieder möglich. Dabei gibt es mehrere Coronasicherheitsmassnahmen zu beachten.

Winterferien in Österreich sind wieder möglich. Das Infektionsgeschehen ist in den letzten drei Wochen drastisch zurückgegangen. Die seit 12.12. laufenden, regionalen Öffnungsschritte sind am 20.12. abgeschlossen. Damit sind ab diesem Tag in ganz Österreich Hotels, Gastronomie, Kulturbetriebe und Seilbahnen geöffnet. Voraussetzung sind eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Für Touristen gehen damit einige Massnahmen einher. Ein Überblick:

Aktuell bei der Einreise

Für vollständig Geimpfte und im letzten halben Jahr Genesene ist die Einreise aus allen Ländern (mit Ausnahme einer Handvoll definierter Virusvariantengebiete) ohne Quarantäne möglich. Ein zusätzlicher PCR-Test ist bei der Einreise nicht erforderlich. Nicht vollständig geimpfte sowie nicht genesene Kinder und Jugendliche können mit einem negativen PCR-Test einreisen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis.

2-G-Regel und FFP2-Maske in Österreich

Die 2-G-Regel gilt unter anderem in Beherbergungsbetrieben, in der Gastronomie, in Freizeit- und Sportbetrieben, in Kultureinrichtungen, in Seilbahnen und auf Weihnachtsmärkten.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentlich zugänglichen Bereiche in geschlossenen Räumen inklusive Seilbahnen. Der 2-G-Nachweis wird schon beim Ticketkauf erfasst und der Skipass für die jeweilige Gültigkeitsdauer des Nachweises freigeschaltet. In der Gastronomie ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen, in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Innenräumen. Après-Ski ist aufgrund der derzeitigen Bestimmungen nicht möglich.

Ausnahmen für Kinder

Kinder unter 12 Jahren benötigen in Österreich keinen 2-G-Nachweis und keine Testung. Einzige Ausnahme ist Wien. Hier gilt eine Testpflicht ab sechs Jahren.

Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gibt es die Möglichkeit, sich mit regelmässigen Tests dem 2-G-Status gleichzustellen. Dazu hat sich das System «Ninja Pass» an österreichischen Schulen bewährt. Während der Ferienzeit und für Gäste aus dem Ausland gibt es nun den «Holiday-Ninja-Pass,: Mit zwei PCR- und einem Antigen-Test pro Woche können alle Einrichtungen genutzt werden, für die ein 2-G-Nachweis erforderlich ist. PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigen-Tests 48 Stunden. Die Testergebnisse werden im «Holiday-Ninja-Pass» erfasst, zusätzlich sind die jeweiligen Testnachweise mitzuführen. Der „Holiday-Ninja-Pass“ gilt nur, wenn durchgängig ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt.

Den «Holiday-Ninja-Pass» können alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen nutzen, die nach dem 31. August 2006 geboren sind. Das Dokument kann schon vor Reiseantritt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wir empfehlen, schon vor der Anreise ein negatives PCR-Testergebnis einzutragen, da dies beim Check-in in der Unterkunft benötigt wird.

Wer nicht unter die Ausnahmeregelungen fällt, benötigt in Österreich einen 2-G-Nachweis.

Kostenloses Testangebot

Zum Testen der Kinder im schulpflichtigen Alter (siehe „Ausnahmen für Kinder“) und für eine etwaige Testung vor der Rückreise ins Heimatland steht in Österreich eine umfangreiche Test- Infrastruktur zur Verfügung, die auch von den Gästen kostenlos genutzt werden kann. Über die kostenlosen Testmöglichkeiten vor Ort informieren die Gastgeber bzw. die örtlichen Tourismusverbände.

 

Gültige Zertifikate

Österreich akzeptiert den Grünen Pass der EU und auch das COVID-Zertifikat der Schweiz. Nachweise über Impfung und Genesung können aber auch in Papierform erbracht werden. Anerkannt sind von Behörden oder Ärzten ausgestellte Dokumente in deutscher und englischer Sprache.