Tourismusgemeinden haben vorab juristisch Mühe damit, ihre Infrastrukturkosten auf die Gäste zu überwälzen. Hilfe bekommen sie aber weder vom Bund noch von den Kantonen – geschweige denn von den Gästen.
Vor Jahren hatte der Gemeindepräsident von Grindelwald darum gebeten, von Kanton und Bund weniger Vorgaben und mehr Hilfe zu erhalten (GJ47/2011): Man sei als kleine Gemeinde namentlich im Bau- und Finanzbereich überfordert: «Wir brauchen von Bund und Kanton Unterstützung, die sich an der Praxis orientiert und nicht an Theorien.» Bergdörfer, die in touristischen Spitzenzeiten ein Vielfaches ihrer Wohnbevölkerung beherbergen, haben vorab zwei Problemfelder:
- Die Infrastrukturen: Von der Feuerwehr bis zur Kehrichtabfuhr und von der Wasserversorgung bis zum Strassennetz müssen die Infrastrukturen der Dörfer auf die Saisonspitzen ausgerichtet sein. Die Gäste jedoch wollen diese Infrastrukturen in der Regel nur für jenen Zeitraum mitbezahlen, in dem sie vor Ort sind – ein klassisches Dilemma.
- Die Rechtsordnung: Bergdörfer können nicht einfach auf Experten, wenn es Angelegenheiten wie Kurtaxen zu regeln gilt. Vorab die Gästegruppe der Zweitwohnungsbesitzer hingegen ist oft selbst qualifiziert und schweizweit bestens organisiert, wenn es darum geht, gegen unliebsame Vorgaben von Bergdörfern vorzugehen – ebenfalls ein Dilemma, denn just diese Gäste sind für die Bergdörfer überaus wertvoll.