Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte die beiden Motionen zu den Härtefall-Hilfen eingereicht, da die Härtefallregelung Ende Juni dieses Jahres ausläuft. Die Probleme seien dann aber für viele Branchen und Unternehmen nicht gelöst, da die Covid-Krise nicht sofort überwunden werden könne, argumentierte die WAK-N. Deshalb sollte die Massnahme verlängert werden. Eine Verlängerung der Härtefallregelung fordern seit geraumer Zeit auch die Hoteliers, damit betroffene Betriebe Corona-bedingte Verluste auch im zweiten Halbjahr 2021 kompensieren lassen können.
Aus der SVP-Fraktion kamen hingegen ablehnende Stimmen. Der Bundesrat habe inzwischen die überfällige Öffnung der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Wege geleitet. Die Debatte über die Verlängerung der Härtefallmassnahmen sei deshalb befremdend, schrieb Erich Hess (BE) im Ablehnungsantrag. Der Bundesrat beantragte, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat stimmte schliesslich der Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende des Jahres mit 159 zu 24 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.
Auch Ausweitung findet Zustimmung
Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK-N, dass die Härtefallhilfe in einem Punkt ausgeweitet wird. Die festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken solle überschritten werden können.
Auch gegen diese Motion wehrten sich einzelne SVP-Mitglieder. Auch der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Er wolle den Kantonen 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen, damit diese die Härtefälle entsprechend lösen könnten.
Eine Vernehmlassung bei den Kantonen laufe noch; die Verordnung solle noch im Juni in Kraft gesetzt werden und daher sei eine Motion nicht mehr nötig, argumentierte Bundesrat Ueli Maurer. Der Nationalrat hiess sie aber dennoch gut mit 178 zu 6 Stimmen.