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Kanton Bern erlaubt Erweiterung der Restaurant-Aussenbereiche

Redaktion – 20. April 2021
Die Geschäftsleitung der Berner Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ermöglicht es den Gastronomiebetrieben, ihre Aussenbereiche zu vergrössern. Für eine Erhöhung der Anzahl von Sitzplätzen braucht es aber weiterhin eine Baubewilligung.

Die Aussenbereiche von Gastrobetrieben in Kanton Bern können ab sofort erweitert werden. Die Regierungsstatthalter hätten sich geeinigt, dass die Aussenbewirtungsflächen ohne Baubewilligung erweitert werden dürfen. Dies, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.

Die Massnahme unterliegt dabei mehreren Voraussetzungen. Die Gesamtzahl der bewilligten Aussensitzplätze darf nicht überschritten werden, es ist mit keiner Erhöhung der Immissionen zu rechnen, die Gemeinde und die Grundeigentümerschaft stimmen der Erweiterung zu und der Erweiterung stehen keine öffentlichen Interessen wie Verkehrssicherheit entgegen. Wollen Gastronomen die Anzahl der Aussensitzplätze erhöhen, müssen sie aber weiterhin eine Baubewilligung einholen.