Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) leben in der Schweiz 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen. 470 000 davon sind stark beeinträchtigt und können nur unter besonderen Umständen reisen. Die anderen, ungefähr 1,3 Millionen Personen, verreisen regelmässig. In der Schweiz wird es zudem ab 2020 mehr Menschen über 65 Jahre geben als Menschen, die jünger als 20 sind. Und bis im Jahr 2030 werden die Senioren gar einen Drittel der Gesamtbevölkerung in unserem Land ausmachen. Dieses globale Älterwerden erhöht die Behindertenquote. Die Reiselust hingegen bleibt bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Tourismusakteure ein barrierefreies Umfeld schaffen, mit leicht zugänglichen Verkehrsmitteln und Dienstleistungen.
Die Schweiz erhält diesbezüglich jedoch schlechte Noten – gemäss mehreren Beobachtungen. «Gesetzgeberisch sind wir im Rückstand», sagt Jason Borioli, Teilhaber des Lausanner Unternehmens ID-Geo, spezialisiert auf Beratungen zur Barrierefreiheit. In den Vereinigten Staaten sei 1968 das erste Gesetz erlassen worden, «das vorschreibt, dass alle Infrastrukturen des Landes für alle zugänglich sein müssen – eingeschlossen die Nationalparks.
In der Schweiz trat das erste Gesetz hierzu am 1. Januar 2004 in Kraft, das Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG. Diese vergleichsweise junge Regelung hat Auswirkungen. «Die Normen werden oftmals nur teilweise umgesetzt oder nicht richtig interpretiert», erläutert Borioli: «Universelle Barrierefreiheit» bedeutet, Vorschriften zu Dimensionen, ebenerdigen Zugängen beim Lift oder Ausstattungen in den Badezimmern, usw. einzuhalten (siehe Kasten).
Ausser Zugangsschwierigkeiten bei Infrastrukturen und Gebäuden müssen Menschen mit Behinderungen auch einen Informationsmangel verkraften. Eine Reise eigenhändig zu organisieren, ohne Unterstützung einer spezialisierten Agentur, wird in der Tat zu einem Hindernislauf. «Fehlende Informationen zu behindertengerechten Gebäudezugängen, sei es für eine Freizeitaktivität oder im Dienstleistungssektor, bringen Probleme, die jede Person mit einer Beeinträchtigung kennt», sagt Fabian Süess, Projektleiter für den Förderverein «Barrierefreie Schweiz», der das Ziel verfolgt, Informationen zu barrierefreien touristischen Angeboten zusammenzustellen und zu kommunizieren: «Früher oder später müssen Reisende, miteingeschlossen Personen mit einer Behinderung, im Netz wichtige Informationen zur Planung ihrer Reise in der Schweiz finden können.» Vielen Restaurants oder Hotels entgingen Gäste, da Angebote nicht auf der Internetseite oder auf dem Kommunikationskanal erwähnt werden, mahnt Süess.
«In der Schweiz hat ein Grossteil noch Mühe zu verstehen, dass Personen mit einer Behinderung autonom sein können», ergänzt Borioli. Vorurteile oder mangelnde Kenntnisse könnten zu unangenehmen Situationen führen, die mit einem Grundwissen einfach zu verhindern seien: «Lernen, wie man sich an eine Person mit einer Behinderung wendet, einige Wörter in Zeichensprache kennen, oder wissen, wie eine Person im Rollstuhl zu begleiten ist». Diese Menschen sollten «dieselbe Freundlichkeit und Offenheit erfahren wie die anderen Gäste», findet diesbezüglich Süess.
Ob das Handicap nun körperlich, geistig oder sensorisch bedingt ist: Behinderungen sind vielfältig. Deshalb ist es wichtig, ganzheitlich darauf zu reagieren. «Die Situation entwickelt sich in die richtige Richtung. Es fehlt jedoch noch ein praktischer Zugang zu Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit», sagt Marie-Christine Pasche, Kommunikationsverantwortliche von Procap in der Westschweiz.
Tipps zu hindernisfreier Infrastruktur
Zugang
- Behindertenparkplätze
- Schwellen- und stufenfreier Zugang
- Rutschfester, spiegelungsfreier Boden
- Breite Türen und Korridore
- Grosse, gut lesbare Schrift Piktogramme
- Leitlinien für Sehbehinderte
- Akustische und taktile Informationen
- Visuelle und schriftliche Infos
- Taktile Anschrift der Tür auf Augenhöhe
- Rollstuhlgerechte Toilette (min. 165 x 180 cm)
- Haltegriffe beidseitig der Toilette
- Stufenfreier Zugang
- Tische mit Rollstuhl unterfahrbar
- Angebot und Preise dokumentiert