Hotels dürfen Zimmer selbst günstiger anbieten als auf Plattformen

Redaktion/sda – 16. November 2022
Hotels dürfen Zimmer künftig auf ihrer eigenen Website günstiger anbieten als auf Buchungsplattformen. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1. Dezember.

Der Bundesrat hat entschieden, dass Hotels ihre Zimmer künftig auf der eigenen Website günstiger als auf Buchungsplattformen anbieten dürfen. Des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt, wie am Mittwoch mitgeteilt hat. Damit werden sogenannte Paritätsklauseln zwischen Online-Plattformen und Hotels verboten - dabei ging es unter anderem um eine Gleichschaltung in Bezug auf Preis und Verfügbarkeit.

Die neue Regelung erlaubt es Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, Zimmer über ihre eigene Website günstiger anzubieten als auf Plattformen wie etwa Booking.com. Dies stärke ihre Wettbewerbsfähigkeit, schreibt der Bundesrat. Das Parlament hat die Gesetzesänderung bereits am 17. Juni 2022 verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.