Lex Booking kommt durch: Parlament schützt Hotels vor Knebelverträgen

Oliver Borner – 08. Juni 2022
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen zugunsten der Hotellerie einschränken.

Seit Jahren kämpft die Schweizer Hotellerie gegen die sogenannten Preisbindungsverträge. Diese verbieten Hotels, die Zimmer auf der eigenen Website zu günstigeren Tarifen anzubieten als auf Buchungsplattformen wie Booking.com. Die Marktmacht dieser Buchungsplattformen war zudem so gross, dass die Hotels praktisch dazu gezwungen waren, ihre Zimmer auf diesen Plattformen anzubieten. Die Branche sprach immer wieder von «Knebelverträgen», welche den fairen Wettbewerb einschränken würden.

Mit dieser Praxis ist nun Schluss. Nachdem bereits der Nationalrat in der vergangenen Frühlingssession den Vorschlag der Lex Booking angenommen hatte, folgte heute aus dem Ständerat ebenfalls die Zustimmung für das Anliegen. Mit 38 zu 7 Stimmen befürwortet die Kleine Kammer die Lex Booking, die sogenannte enge Paritätsklauseln im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet. Damit soll die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen zugunsten der einheimischen Hotellerie eingeschränkt werden.

Grosse Erleichterung bei HotellerieSuisse

Den Entscheid nimmt der Branchenverband HotellerieSuisse mit grosser Freude zur Kenntnis. «Heute können Hoteliers und Hotelièren endlich aufatmen. Sie haben in den letzten Jahren merklich in die Digitalisierung investiert und ihre Direktbuchungsangebot ausgebaut, was sich nun auszahlen wird», schreibt der Verband in einer Mitteilung. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können die Gastgeberinnen und Gastgeber ihren Gästen die besten Preise auf ihrem eigenen Portal offerieren. Das bringt gemäss dem Verband mehrere Vorteile. Neben dem Preis erhielten sie so ihre unternehmerische Freiheit über Konditionen und Verfügbarkeiten zurück und können so ein differenziertes Angebot unterbreiten. Die Erfahrung aus den Nachbarländern zeige zudem, dass davon vor allem die Gäste profitierten: sie erhielten mehr Auswahl, bessere Preise, den vollen Service und einen direkten Kontakt zu ihren Gastgebern.   

«Für Kundinnen und Kunden ist es immer ein Vorteil, wenn der Wettbewerb spielt. Wichtig ist, dass Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben. Nur so können sie bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse.

Mit ihrem Entscheid steht die Schweiz nicht allein da. Nachbarländer wie Frankreich, Italien und Österreich kennen bereits ein gesetzliches Verbot aller Paritätsklauseln. Auch in Deutschland gelten die vordiktierten Klauseln in Folge von Gerichtsurteilen als kartellrechtswidrig. «Der Entscheid des Parlamentes behebt folglich auch einen Standortnachteil der Schweizer Hotellerie und macht den gesamten Tourismusstandort Schweiz im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger», so HotellerieSuisse.

Wenig Verständnis bei Booking.com

Auf wenig Zustimmung trifft der Entscheid indes bei den betroffenen Buchungsplattformen, allen voran Booking.com. «Über den heutigen Entscheid sind wir enttäuscht. Wir sind der festen Überzeugung, dass sogenannte enge Paritätsklauseln fair sind, die Preise für die Verbraucher wettbewerbsfähig halten und für Reisende, Unterkunftsanbieter und Online-Reiseplattformen gleichermassen von Vorteil sind. Wir sind jedoch der Meinung, dass die heutige Entscheidung zu höheren Preisen für Reisende führen und den Wettbewerbsprozess beeinträchtigen könnte, was sich negativ auf die gesamte Tourismusbranche auswirken würde», schreibt Booking.com in einem Statement.