Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Mit 17 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen hiess die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Änderung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag meldeten. Grosse Plattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittelgrossen Beherbergungsbetrieben ihre Regeln zu diktieren, befand die Mehrheit.
Die Schweizer Hotels und auch die Konsumentinnen und Konsumenten müssten deshalb geschützt werden. Auch in den meisten Nachbarländern seien Preisbindungsklauseln untersagt, macht die Mehrheit geltend. Ziehe die Schweiz nicht mit, seien die hiesigen Beherbergungsbetriebe im Nachteil.
Die Minderheit will vom Preisbindungsverbot nichts wissen. Es werde eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen, machte sie dazu laut Mitteilung geltend. Konsequenterweise müsste eine branchenübergreifende Lösung diskutiert werden.
Die Mehrheit der RK-N will Buchungsplattformen gar engere Schranken setzen als der Bundesrat. Denn sie will nicht nur Preisbindungsklauseln verbieten, sondern Paritätsklauseln generell, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Den Antrag dafür hiess sie mit 18 zu 6 Stimmen gut.
Die Mehrheit stellt sich gegen eine strafrechtliche Sanktionierung von Verstössen gegen das neue Verbot, die Minderheit ist dafür. Die Vorlage wird der Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession behandeln.