Hotellerie

HotellerieSuisse fordert mehr Flexibilität bei Zweitwohnungen

Redaktion – 18. Mai 2021
Das Zweiwohnungsgesetz von 2016 hat laut dem Bundesrat teilweise negative Auswirkungen auf den Tourismus in Bergregionen. HotellerieSuisse fordert daher eine Änderung des Gesetzestextes.

In seinem am 12. Mai veröffentlichten Evaluationsbericht über die Folgen des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) räumt der Bundesrat ein, dass das aktuelle Gesetz für die Bergregionen negative Folgen hat. Dennoch kommt er zum Schluss, dass nichts unternommen werden sollte. Der Immobilienmarkt in den Bergregionen sei von zahlreichen Faktoren abhängig, die sich seit der Inkraftsetzung des Gesetzes im Jahr 2016 ständig ändern, so die Begründung.

Beherbergungsbranche fordert nötige Anpassungen

Diese passive Haltung des Bundesrats teilt HotellerieSuisse nicht, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Zurzeit könnten gemäss Artikel 8 des ZWG Umnutzungen von Hotels nur zu maximal 50 Prozent erfolgen. Dieser aus der parlamentarischen Debatte hervorgegangene Artikel sei in der Praxis nicht anwendbar. «Kein Hotel in der Schweiz konnte unter diesen Bedingungen umgebaut werden. Denn ein Hotelbetrieb, der auf 100 Prozent seiner Nutzfläche nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann, wird nicht wirtschaftlicher, wenn seine Nutzfläche um die Hälfte reduziert wird», heisst es. Ausserdem unterlägen Betreiber und Eigentümer von unrentablen Hotelbetrieben, welche innovative Wege gehen wollen, diskriminierenden administrativen Anforderungen.

Artikel 8 soll aufgehoben werden

HotellerieSuisse fordert deshalb die Aufhebung von Artikel 8 und eine grössere Flexibilität für die Kantone bei der Beurteilung solcher Fälle und der Zweitwohnungsthematik.. Die Umnutzung kleiner, unrentabler Hotels im Dorfzentrum als Zweitwohnungen wäre für die Gemeinden zahlreicher Regionen ein Gewinn. Zudem brächten die wenigen dadurch geschaffenen Wohnungen den entsprechenden Orten ein willkommenes Zusatzeinkommen.

Auch im Parlament ist das Gesetz ein Thema. So fordert Nationalrat Franz Ruppen (SVP) in seiner parlamentarischen Initiative, dass altrechtliche strukturierte Beherbergungsbetriebe zu bis zu 100 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen nutzen dürfen. Gleichzeitig will eine Motion von Nationalrat Martin Candinas (Die Mitte) eine Vereinfachung der Regeln und weniger Bürokratie bei deren Anwendung, welche den Bewohnern der Bergregionen dienen würde.