Die Stadt Zürich hat am Mittwoch die Regeln für Wirtinnen und Wirte bekannt gegeben, die während der EM 2020 ein Public Viewing machen wollen. Eine Bewilligung brauchen sie für die Fernsehübertragung in ihrem Lokal oder in ihrem Aussenbereich nicht.
Dennoch müssen die Betriebe wegen des Coronavirus einiges beachten. In Innenräumen sind insgesamt 100 Personen zugelassen, wobei die Gästegruppen jeweils nur vier Personen zählen dürfen.
Kein Torjubel mit Bratwurst in der Hand
Im Aussenbereich sind 300 Personen erlaubt. Hier dürfen maximal 6 Personen zusammenstehen. Die Wirte müssen aber dafür sorgen, dass die Gästegruppen den erforderlichen Abstand einhalten. Falls das nicht möglich ist, müssen sie gemäss Stadt «wirksame Abschrankungen» aufstellen. Zudem müssen die Betreiber die Kontaktdaten aller Zuschauerinnen und Zuschauer erheben.
Stehender Torjubel mit der Bratwurst in der Hand ist zudem verboten: Wer etwas isst oder trinkt, muss sich dabei setzen. Ihre Gartenwirtschaft zusätzlich vergrössern dürfen die Wirtinnen und Wirte für ihre Public Viewings nicht. Wegen des Corona-Virus können sie aktuell bereits 30 Prozent mehr Fläche beanspruchen – dabei soll es auch während der EM bleiben.
Drei Gesuche hängig
Bei der Stadt gingen auch einige Gesuche für Public Viewings auf öffentlichem Grund ein. Drei sind aktuell hängig, wie es bei der Stadt auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA hiess. Ob es ausserhalb von Restaurants nun weitere Public Viewings geben wird, ist noch offen. Die Stadt will solche Anlässe «nur in Ausnahmefällen» zulassen.
Auch in Winterthur finden die Public Viewings in diesem Jahr primär in Gartenwirtschaften und im kleineren Kreis statt. Der Grossanlass «Winti Arena» bei der Reithalle kann wegen der Pandemie auch in diesem Jahr nicht durchgeführt werden.