Gastronomie

Vom korrekten Umgang mit Lebensmitteln

Peter Grunder – 16. Februar 2017

In modernen Demokratien geht das so: Parlamente beschliessen Gesetze, die oft vom Stimmvolk erzwungen oder von ihm genehmigt sind. Damit ist es aber noch nicht getan, denn zu den Gesetzen braucht es Gerichte, die Streitfälle entscheiden. Überdies sind Gesetze und Verfassungssätze oft so unklar formuliert, dass Behörden und Verwaltungen präzisieren müssen – meist auf dem klassischen «Verordnungsweg». All diese demokratischen Prozesse laufen ständig ab, und auch deshalb ist hierzulande das Stimmvolk samt anderen Interessierten ständig gefordert. Das Gastgewerbe ist dabei oft betroffen und gefragt – Menschen, Lebens- und Genussmittel sowie Treffpunkte sind im individuellen und gesellschaftlichen Leben schliesslich zentral. Und ob nun die Regionalsektion, der Kantonalverband oder GastroSuisse: Eine zentrale Aufgabe der gastgewerblichen Organisationen ist es, die Positionen der Branchenprofis dort einzubringen, wo man oft keine Ahnung hat vom gastgewerblichen Alltag. Ein ebenso aktuelles und brisantes Beispiel betrifft die «Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich». Das Revisionspaket erhöht laut GastroSuisse «die Regulierungsdichte und verschärft die Bestimmungen bei der Nutztierhaltung deutlich» – und dies, obschon die Schweiz punkto Tierschutz bereits hohen Standards genügt. Dezidiert lehnt GastroSuisse namentlich die Betäubungspflicht vor der Zubereitung von Panzerkrebsen ab. In der Tat nimmt die vorgeschla­gene Umsetzung die verbreitete Märchenwelt auf, in der das Töten von Tieren wie auch der Respekt davor tabuisiert werden. Dabei wissen Köche so gut wie Metzger und Landwirte um die Sachzwänge des Fleischkonsums und um die Wichtigkeit von Respekt gegenüber der Kreatur – letztlich geht es hier um Qualität in jeder Hinsicht. Insofern erwartet GastroSuisse zu Recht, dass der Staat Erfahrung und Sachverstand vor romantisierende Vorstellungen stellt.