Gastronomie

So einfach wird Fisch deklariert

Cristina Bürgi – 16. Februar 2017

Die Herkunft von Fisch muss im Restaurant künftig schriftlich deklariert werden. Das verlangt das revidierte Lebensmittelgesetz, welches am 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Die Bestimmung gilt für Fisch in jeglicher Form, also ganz, filetiert oder in Stücken. Im Prinzip wird dabei gleich wie bei der Herkunftsangabe von Fleisch vorgegangen: Es reicht ein Vermerk in der Speisekarte, der die angebotenen Fische mit ihrem Fanggebiet auflistet. Beispielsweise könnte dort «Lachs, Schottland» oder «Forelle, Schweiz» stehen. Die genaue Herkunft des Fischs steht in der Regel auf dem dazugehörigen Lieferschein. Damit die Speisekarte nicht bei jedem Menüwechsel neu gedruckt werden muss, empfiehlt es sich, die Herkunftsangaben auf der letzten Seite anzubringen – so muss unter Umständen nur noch diese aktualisiert werden. Viele Restaurants haben schon reagiert und die Fischdeklaration auf ihren Speisezetteln eingefügt. Alle anderen haben noch Zeit bis zum 1. Mai 2017 – mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt dann auch die Herkunftsangabe als obligatorisch. Diese Neuerung wird ­vorgenommen, um die Transparenz für Konsumenten zu erhöhen.