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«Sofort das Gesuch zur Kurzarbeit­entschädigung einreichen!»

Reto E. Wild – 26. März 2020
GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer urteilt grundsätzlich positiv über das staatliche Hilfspaket von 32 Milliarden Franken. «Damit hat der Bundesrat auch den Schutz der Wirtschaft und der KMU wahrgenommen.» Allerdings gibt es noch immer Ungerechtigkeiten. Und die Betriebe müssen jetzt handeln.

GastroJournal: Casimir Platzer, am 20. März hat sich der Bundesrat für ein Hilfspaket
von zusätzlichen 32 Milliarden Franken entschieden. Wie zufrieden sind Sie damit?

Casimir Platzer: Der Bundesrat hat uns gehört und die meisten Forderungen erfüllt, die wir schon vor zwei Wochen einbrachten: Es kommt nun zu nötigen Korrekturen bei der Kurzarbeitsentschädigung. Diese umfasst auch Lehrlinge, Temporärangestellte und Mitinhaber, die angestellt sind. Die Karenzfrist ist neu auf 0 Tage angesetzt, sodass der Arbeitgeber keine Kosten tragen muss. Das ist sehr positiv. Wie schnell kommen die Betroffenen zu ihrem Geld?
Die Arbeitsämter dürften mit der massiven Zunahme von Anträgen überfordert sein. Wichtig ist, dass nicht nur die Warte-, sondern auch die Zahlungsfrist gesenkt wird. Wenn das Geld erst in drei Monaten eintrifft, ist es für viele Unternehmer zu spät. Wir bieten unseren Mitgliedern grosse Unterstützung mit einem Musterformular und einer Anleitung, mit der man in fünf Schritten Kurzarbeit beantragt. Auch ich musste das für mein Hotel in Kandersteg tun. Sehr positiv finde ich die Soforthilfe mit Überbrückungskrediten von bis zu 500 000 Franken, die laut Finanzminister Ueli Maurer innerhalb von 30 Minuten bei der Hausbank beantragt werden können. Der Bund übernimmt dabei das Risiko und die Garantie. Ganz so rosig sieht es allerdings für die Unternehmer nicht aus. Eine Pauschale für mitarbeitende Gesellschafter beziehungsweise Inhaber und deren Ehegatten von 3320 Franken als Kurzarbeitsentschädigung ist nicht viel Geld.
Ja, das stimmt. Selbstständigerwerben­de erhalten 80 Prozent ihres Lohns oder maximal 196 Franken pro Tag als Erwerbsausfall, dies 30 Tage lang, wobei diese 30 Tage nicht sakrosankt sind. Bei juristischen Personen ist die Entschädigung effektiv auf 3320 Franken limitiert, was den Arbeitgeber schlechter stellt als alle Arbeitnehmer. Das ist nicht nur ein Witz, sondern geradezu ein Hohn für das Unternehmertum. Wir werden uns hier dafür einsetzen, dass das noch angepasst wird. Wenn ich auf 100 000 Franken ALV einzahle, dann sollte die Entschädigung auch auf diesen Betrag berechnet werden. Insgesamt hat der Bundesrat aber vergangene Woche nicht nur seine Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung, sondern auch für den Schutz der Wirtschaft und der KMU wahrgenommen. Was empfehlen Sie nun den Mitgliedern?
Das, was wir schon lange kommunizieren: sofort das Gesuch zur Kurzarbeitsentschädigung einreichen, auch als Teilhaber oder Inhaber der Firma. Soforthilfe gibt es mit einem Überbrückungskredit in der Höhe von zehn Prozent des Umsatzes. Aber Achtung: Es handelt sich um einen Kredit, der wieder zurückbezahlt werden muss. Ich appelliere an lange Rückzahlungsfristen, denn um wieder aus dieser Krise zu kommen, benötigen die Wirte Zeit. Die variablen Kosten kann ein Unternehmer relativ gut herunterfahren, die Fixkosten laufen jedoch weiter. Mit einem Antrag auf Kurzarbeit muss ein Unternehmer seine Angestellten nicht entlassen. In einem Interview sagten Sie, dass wohl nur 80 Prozent Kurzarbeit beantragen. Wieso?
Bei GastroSuisse sind zwei Drittel der Mitglieder Betriebe mit einer Lohnsumme von unter 100 000 Franken. GastroSocial zählt knapp 170 000 Personen als Arbeitnehmende plus gut 8000 Selbstständigerwerbende. Für Kleinstbetriebe ist ein Erwerbsausfall eine neue Situation. Aber nochmals: Auch Selbstständigerwerbende, die aufgrund der behördlichen Massnahmen Ausfälle haben, werden entschädigt, sofern nicht eine Versicherungsleistung besteht. Wie viele der gegen 30 000 Betriebe werden diese Krise trotz dieser staatlichen Unterstützung nicht überleben?
Ich sagte immer, es braucht Tempo, aber damit meine ich nicht das Taschentuch, um die Tränen abzuwischen. Das hat der Bundesrat verstanden und sorgt nun für eine Entbürokratisierung und Ausweitung bei der Kurzarbeit sowie Liquiditätshilfe. Damit hat die Regierung vielen, die durch das Verbot von Restaurants, Cafés und Bars verzweifelt waren, eine Perspektive aufgezeigt. Wir bleiben am Ball und zeigen unseren Mitgliedern auf, wie sie vorgehen müssen, auch bei der Lohnabrechnung. So können wir die Krise gemeinsam überstehen. Einzelne Betriebe, die bereits vor Corona Mühe hatten, werden aber auch in Zukunft Probleme bekunden. Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, beschreibt die Schweizer KMUs als «too many to fail». Der Bundesrat scheint sich deren Bedeutung bewusst zu sein.
Während der Finanzkrise 2008 beanspruchte die UBS Staatshilfe von 68 Milliarden Franken. Das Gastgewerbe mit seinen rund 260 000 Mitarbeitenden ist so gesehen eben auch wie die Grossbank «too big to fail». Das hat der Bundesrat ganz offensichtlich erkannt. Das werte ich positiv.