Gastronomie

Restaurants bleiben bis Ende Februar geschlossen - bis dann sollten Hilfsgelder fliessen

Reto E. Wild – 13. Januar 2021
Gesundheitsminister Alain Berset setzt sich erneut durch: Er sorgt dafür, dass der Bundesrat die Massnahmen um fünf Wochen verlängert und sogar verschärft. Begründet wird das mit dem mutierten Coronavirus. Die Kantone wollen die betroffenen Betriebe bis Ende Februar 2021 finanziell unterstützen.

Was in den Medien schon längst durchgesickert ist, wird zur traurigen Realität: Der  Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Januar weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. «Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg», heisst es in der offiziellen Mitteilung. Dier Inhalt stimmt jedoch so nicht: In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 gab es durchnschittlich täglich 3346 Fälle, vom 7. bis 13. Januar noch 2345 Fälle. Der Bundesrat hat allerdings immer davor gewarnt, wie gefährlich die Festtage sind, weil diese für ein Ansteigen der Ansteckungszahlen sorgen werden. Das Gegenteil ist eingetroffen.

«Massnahmen sind einschneidend mit wirtschaftlichen Konsequenzen»
Doch die Angst vor dem mutierten Virus aus Grossbritannien ist zu gross. «Es ist 50 bis 70 Prozent ansteckender als das ursprüngliche Virus», behauptet Berset und sagt, die Schweiz habe nun einen Informations- und Wissensvorsprung und könne mit den neuen Massnahmen der Pandemie die Stirn bieten. «Diese Massnahmen sind einschneidend und haben wirtschaftliche Konsequenzen», räumt Bundespräsident Guy Parmelin ein. Denn der Bundesrat hat zum einen die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen müssen bis Ende Februar 2021 geschlossen bleiben. Zum anderen führt er neue Massnahmen ein, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar 2021, eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird durch eine Maskentragpflicht in Innenräumen verstärkt.

Sämtliche Restaurants gelten neu als Härtefall
Für die Betriebe soll doch noch Hilfe kommen, denn in der gleichen Sitzung entscheidet sich der Bundesrat, die Bedingungen zu lockern, um Härtefallhilfen zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall, somit sämtliche Restaurants. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes respektive 750000 Franken je Unternehmen erhöht, wobei die Kantone diesen Betrag verändern können. Mehr als die Hälfte der Kantone soll im Januar Härtefallhilfen auszahlen, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein, heisst es in einer Mitteilung.

«Auszahlung ist Sache der Kantone»
GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer sagt in einer ersten Stellungsnahme: «Durch die Verlängerung der Massnahmen verschärft sich die Situation im Gastgewerbe zusätzlich. Allerdings hat der Bundesrat entscheidende Lockerungen bei den Härtefallregelungen beschlossen. Wir sehen darin ein Zeichen, dass die Landesregierung den Ernst der Lage erkannt hat.»  Die Menschen würden sich besser an die Massnahmen halten, wenn sie sich nicht um ihr Überleben fürchten müssen. «Betriebe, die mindestens 40 Tage im Lockdown sind, erhalten bis zu 20 Prozent des Umsatzes, den sie im Vorjahr erwirtschaftet haben, damit kann ein wichtiger Teil der Fixkosten gedeckt werden», informiert Platzer. Und verspricht: «Wir werden den heutigen Entscheid nun im Detail analysieren und prüfen, wo der Hebel anzusetzen ist. Entscheidend ist, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden, denn die Auszahlung ist immer noch Sache der Kantone.»