Gastronomie

Pläne des Bundesrats: «Für unsere Branche ist das ein grauenhafter Hohn»

Reto E. Wild – 19. Februar 2021
Die Verbandsspitze von GastroSuisse kritisiert den neuesten Auftritt des Bundesrats und appelliert an alle Kantonsregierungen. Und: Je nach Kanton müssen Unternehmer sofort handeln, um an Bundesgelder zu kommen.

GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer und Verbandsdirektor Daniel Borner sind mit ihrer Geduld gegenüber diesem Bundesrat am Ende. In einer Mail an die 20 000 Mitglieder schreiben sie: «Wir haben es satt! Von einem vorsichtigen Öffnungsschritt sprach der Bundesrat an seinem gestrigen Medienauftritt. Für unsere Branche ist das ein grauenhafter Hohn. Denn das Gastgewerbe muss mindestens bis zum 1. April warten. Erst dann sind, wenn überhaupt, Öffnungen denkbar. Und auch das vorerst nur im Aussenbereich.» Und weiter steht in markigen Worten: «Für unsere Branche ist das furchtbar. Wir werden benachteiligt. Man bestraft uns. Und das zu Unrecht. Denn bis heute gibt es keinen Nachweis, dass die Restaurants ein Ansteckungsherd sind. Im Gegenteil: Unsere Schutzkonzepte funktionieren, Ansteckungen gibt es gemäss BAG kaum.»

Nur Terrassen zu öffnen, ist keine Lösung

Dass gemäss Bundesrat in einem ersten Schritt nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden sollen, sei vor diesem Hintergrund erst recht ein Affront. Denn gerade deshalb müssten auch die Restaurants Anfang März öffnen dürfen. «Wir sind enttäuscht und wütend! Die Vorschläge des Bundesrats sind unverständlich und benachteiligen unsere Mitglieder in höchstem Masse.» Angesichts der epidemiologischen Entwicklung fordern Platzer und Borner einen raschen Ausstieg aus dem Lockdown.

«Mitte März, spätestens am 1. April müssen die Restaurants öffnen können und zwar so, dass ein wirtschaftliches Arbeiten wieder möglich ist. Nur die Terrassen zu öffnen, ist keine Lösung!» Die Kantone hätten es jetzt in den Händen, die vom Bundesrat vorgeschlagene Ungleichbehandlung zu korrigieren. Deshalb haben am 19. Februar 2021 die Kantonalverbände mit einem Brief einen Appell an alle Kantonsregierungen gerichtet, damit diese dem Bundesrat vernünftige Lockerungen vorschlagen werden und diesen selbst auch zur Vernunft bringen. Alles andere sei eine Diskriminierung der Branche!

Entscheidend sei nach wie vor, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden. Bis dato wurden schweizweit erst 155 Millionen Franken ausbezahlt. «Da nützt es herzlich wenig, dass der Bundesrat angekündigt hat, den Härtefall auf 10 Milliarden Franken aufstocken zu wollen. Die Verzögerungen führen bei zahlreichen Betrieben zu Liquiditätsengpässen, hoher Verschuldung, Hoffnungslosigkeit und Entlassungen.» Zumindest schlägt der Bundesrat dem Parlament deutliche Verbesserungen im Bereich der Härtefallregelungen und der Kurzarbeit vor. Wichtig: Unternehmer sollten überprüfen, wann ihre Bewilligung für Kurzarbeit ausläuft und die Voranmeldung rechtzeitig einreichen. Die Voranmeldefrist beträgt aktuell immer noch zehn Tage, obwohl der Bundesrat eine Gesetzesänderung in Aussicht gestellt hat (zu den Härtefall-Massnahmen in den Kantonen und die Kontaktstelle zu sämtlichen Kantonen unter diesem Link):

  • Im Kanton Tessin können seit dem 1. Februar Gesuche eingereicht werden.
  • Im Kanton Zürich können seit Montag Gesuche in der Verteilrunde 2 eingereicht werden. Die kantonalen Härtefall-Kriterien der Verteilrunde 2 richten sich an die Vorgaben der Covid-19-Härtefallverordnung. Jedem Unternehmen, das bereits in der Verteilrunde 1 ein Gesuch gestellt hat, steht es frei ein erneutes Gesuch zu stellen, falls es den Anspruchsumfang von 20% an À-fonds-perdu-Beiträgen noch nicht vollumfänglich beziehen konnte. Achtung: Die Frist für die Verteilrunde 2 läuft im Kanton Zürich bereits am 21. Februar 2021 ab. Platzer und Borner betonen: «Wir sind das Geleier des Bundesrats müssig! Wir geben in diesen Tagen umso mehr nochmals Vollgas. Auf allen Ebenen werden wir mit Vehemenz Lockerungen fordern! Für Sie. Für unsere Branche. Wir haben es satt!»